Hallo ***,
das Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme berechnet sich grundsätzlich nach der Höhe Ihres Nettoarbeitsentgeltes aus der letzten Beschäftigung. Steuerfreie Zuschläge für Nachtarbeit werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Hochrechnung auf eine Vollzeitbeschäftigung erfolgt ebenfalls nicht.
Bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben („berufliche“ Rehabilitation) wird zusätzlich ein fiktives Arbeitsentgelt geprüft, wenn dies zu einem höheren Übergangsgeld führt.
Das fiktive Arbeitsentgelt wird anhand von Qualifikationsgruppen ermittelt. Ohne Abschluss in einem Ausbildungsberuf ergibt sich nach §68 Absatz 2 SGB VI für Sie die Einstufung nach Qualifikationsgruppe 4. Danach ermittelt sich ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Sechshundertstel der Bezugsgröße, mindestens jedoch ein Arbeitsentgelt nach dem geltenden Mindestlohn.
Bei der Berechnung des fiktiven Arbeitsentgeltes wird somit auf eine fiktive Vollzeitbeschäftigung abgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Was ich nur nicht verstehe wieso Stufe 4 ohne Ausbildung?
Ich hab eine Berufsabschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin plus Abschlusszeugnis an einer Berufsfachschule für Gesundheit und Sozialwesen. Dies ist ja eine abgeschlossene Ausbildung. Daher ist für mich nicht verständlich wieso das nicht anerkannt wird und ich gleich gestellt werde mit jemandem der gar keine Ausbildung gemacht hat.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.