Hallo Meier,
wir können den Begriff "R-Kontrolle" der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zuordnen. Vermutlich geht es um Überprüfungen des Rentenanspruches auf Erwerbsminderungsrente. Hier steht aber eher der Begriff E-Kontrolle. Es ist durchaus möglich, dass unterschiedliche Rentenversicherungsträger diesem Verfahren einen eigenen Namen geben, es aber letztendlich um die gleiche Prüfung geht.