Hallo Andreas Rems,
wichtig ist, dass die Zeiten der beruflichen Ausbildung im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind als „Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen für berufliche Ausbildung“, da diese Zeiten nur dann richtig bewertet werden können.
Sollten Ihre Ausbildungszeiten noch nicht entsprechend gekennzeichnet sein tragen Sie die Zeiten bitte unter Punkt 5.4 ein und übersenden entsprechende Nachweise (Lehrvertrag, Gesellen- oder Gehilfenbrief, Prüfungszeugnis).
Wenn die Kennzeichnung bereits erfolgte geben Sie trotzdem „ja“ an, weitere Angaben sind dann jedoch nicht nötig.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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