Hallo AG,
im Vordruck R0110 sind nur die Beitragszeiten anzugeben, die im bisherigen Versicherungsverlauf noch nicht berücksichtigt wurden. Angaben zur Berufsausbildung sind nur notwendig, wenn diese Zeiten zwar im Versicherungsverlauf enthalten, aber noch nicht als "berufliche Ausbildung" gekennzeichnet sind. Sind keine weiteren Beitragszeiten zu berücksichtigen und sind auch die Berufsausbildungszeiten bereits zutreffend berücksichtigt, brauchen Sie hier also keine Angaben machen.
Soweit sich bei der Beschäftigungsübersicht des Vordrucks R 0210 seit der letzten Antragstellung keinerlei Änderungen ergeben haben, sollte hier ein entsprechender Verweis auf den bereits ausgefüllten Fragebogen grundsätzlich ausreichen.
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