Hallo Nick,
die VBL-Rente ist im Vordruck R 0120 gar nicht anzugeben, da diese Rente keine Auswirkung auf die Rentenzahlung der gesetzlichen Rente hat und auch keinen Erstattungsanspruch durch die VBL auslösen kann. Es ist eine parallele Rentenzahlung.
Was bitte bedeutet die Frage Krankheits"merkmale"?
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Hallo Nick,
3.7 Haben sich die Krankheitsmerkmale geändert? Nein oder Ja. Wenn ja, dann Schreiben Sie was sich geändert hat und belegen es mit eventuell Ihrer ärztlichen Befundberichte.
Gruß
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Heißt also: ob der Krankheitszustand seit der letzten Antragstellung besser/schlechter oder gleichbeliebend ist?
Hallo Nick,
3.7 Haben sich die Krankheitsmerkmale geändert? Nein oder Ja. Wenn ja, dann Schreiben Sie was sich geändert hat und belegen es mit eventuell Ihrer ärztlichen Befundberichte.
Gruß
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Heißt also: ob der Krankheitszustand seit der letzten Antragstellung besser/schlechter oder gleichbeliebend ist?
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Ja so ist es.
Heißt also: ob der Krankheitszustand seit der letzten Antragstellung besser/schlechter oder gleichbeliebend ist?Was bitte bedeutet die Frage Krankheits"merkmale"?Hallo Nick, 3.7 Haben sich die Krankheitsmerkmale geändert? Nein oder Ja. Wenn ja, dann Schreiben Sie was sich geändert hat und belegen es mit eventuell Ihrer ärztlichen Befundberichte. Gruß
Was bitte bedeutet die Frage Krankheits"merkmale"?
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Hallo Nick,
3.7 Haben sich die Krankheitsmerkmale geändert? Nein oder Ja. Wenn ja, dann Schreiben Sie was sich geändert hat und belegen es mit eventuell Ihrer ärztlichen Befundberichte.
Gruß
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Heißt also: ob der Krankheitszustand seit der letzten Antragstellung besser/schlechter oder gleichbeliebend ist?
Ja so ist es.Hallo Nick, 3.7 Haben sich die Krankheitsmerkmale geändert? Nein oder Ja. Wenn ja, dann Schreiben Sie was sich geändert hat und belegen es mit eventuell Ihrer ärztlichen Befundberichte. GrußHeißt also: ob der Krankheitszustand seit der letzten Antragstellung besser/schlechter oder gleichbeliebend ist?
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