Guten Morgen Helga,
unter folgendem Link finden den Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=67421
Im Antrag findet sich folgender Hinweis:
Um sachgerecht über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigen wir aufgrund des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch von Ihnen einige wichtige Informationen und Unterlagen. Wir möchten Sie deshalb bitten, die gestellten Fragen vollständig zu beantworten und uns die erbetenen Unterlagen möglichst umgehend zu überlassen.
Ob dem zuständige Sachbearbeiter Ihre Angabe "bekannt siehe letzte Verlängerung" genügt, kann hier nicht beantwortet werden.
moin, moin,
ich muss mal fragen :
du schreibst das deine emr nun zum vierten male verlängert werden soll ?
bisher dachte ich, und bin mir da auch sehr sicher ( es sei denn, die haben wieder was geändert)
das nach der dritten verlängerung a 3 jahre (!) diese rente in eine unbefristete, dauerhafte
rente übergeht ?
informiere dich noch einmal !
und gebe mir vielleicht dann ne antwort ?
grüsse gehen raus...
hier schau mal,
habe ich auf die schnelle rausgesucht
quelle : internet :-)
Gesamtdauer: Die Befristungen können maximal neun Jahre dauern.
Unbefristete Rente: Nach neun Jahren befristeter Rente wird diese in der Regel unbefristet gezahlt, wenn die Erwerbsminderung weiterhin besteht und eine Besserung medizinisch unwahrscheinlich ist.
Ausnahme: Wenn bereits bei der Antragstellung klar ist, dass eine Besserung nicht möglich ist, kann die Rente von Anfang an unbefristet bewilligt werden.
Rentenbeginn
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