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Experten-Antwort

R0120 Verlängerung Erwerbsminderungrente

von Helga 31.10.2025 | 09:17
468 Ansichten
6 Antworten
Hallo. auch ich bereite mich auf eine erneute verlängerung meiner Erwerbsminderungrente vor. Wäre die 4te Verlängerung je 3 Jahre. Bisher immer schriftlich mit Formular R0120. lt. drv kann man dieses online ausfüllen! aber es werden Fragen gestellt, welche der drv längst bekannt sind. Muß ich diese also nochmals ausfüllen oder Hinweis "bekannt siehe letzte Verlängerung". Es wird praktisch von Anfang an alles gefragt, was ja schon fast 20 Jahre alt ist. Zuletzt im Formular R0120 habe ich immer notiert "bekannt, keine Änderung zum letzten Antrag vor 3 Jahren". Darf man das auch im online Formular R0120?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.10.2025 | 09:56

Guten Morgen Helga,

unter folgendem Link finden den Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=67421

Im Antrag findet sich folgender Hinweis:

Um sachgerecht über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigen wir aufgrund des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch von Ihnen einige wichtige Informationen und Unterlagen. Wir möchten Sie deshalb bitten, die gestellten Fragen vollständig zu beantworten und uns die erbetenen Unterlagen möglichst umgehend zu überlassen.

Ob dem zuständige Sachbearbeiter Ihre Angabe "bekannt siehe letzte Verlängerung" genügt, kann hier nicht beantwortet werden.

5 Antworten

Fliederam 31.10.2025 | 09:24
Das Online-Formular R0120 ist das Online-Äquivalent zum Papierformular. Entsprechend ist es genau so auszufüllen. Wenn die Angabe "bekannt siehe letzte Verlängerung" zuletzt ausreichend war, wird sie auch im Online-Formular ausreichend sein.
Wie es Ihnen beliebtam 31.10.2025 | 12:13
Wenn Sie den betreffenden Sachbearbeiter nicht potentiell nerven wollen (denn dann muss er ggf. den alten Verlängerungsantrag durchforsten), sollten Sie sich vielleicht doch besser die überschaubare Mühe machen, das im neuen Antrag neu auszufüllen. Vom alten Antrag werden Sie ja wohl eine Kopie haben und Abschreibenn schaffen Sie bestimmt. Dann merken Sie auch, falls sich doch etwas geändert haben sollte in den letzten 3 Jahren. Aber hey, Ihre Entscheidung!
max musterfrauam 03.11.2025 | 10:29
moin, moin, ich muss mal fragen : du schreibst das deine emr nun zum vierten male verlängert werden soll ? bisher dachte ich, und bin mir da auch sehr sicher ( es sei denn, die haben wieder was geändert) das nach der dritten verlängerung a 3 jahre (!) diese rente in eine unbefristete, dauerhafte rente übergeht ? informiere dich noch einmal ! und gebe mir vielleicht dann ne antwort ? grüsse gehen raus...
max musterfraam 03.11.2025 | 10:35
max musterfrau schrieb

moin, moin,

ich muss mal fragen :

du schreibst das deine emr nun zum vierten male verlängert werden soll ?

bisher dachte ich, und bin mir da auch sehr sicher ( es sei denn, die haben wieder was geändert)

das nach der dritten verlängerung a 3 jahre (!) diese rente in eine unbefristete, dauerhafte

rente übergeht ?

informiere dich noch einmal !

und gebe mir vielleicht dann ne antwort ?

grüsse gehen raus...

hier schau mal, habe ich auf die schnelle rausgesucht quelle : internet :-) Gesamtdauer: Die Befristungen können maximal neun Jahre dauern. Unbefristete Rente: Nach neun Jahren befristeter Rente wird diese in der Regel unbefristet gezahlt, wenn die Erwerbsminderung weiterhin besteht und eine Besserung medizinisch unwahrscheinlich ist. Ausnahme: Wenn bereits bei der Antragstellung klar ist, dass eine Besserung nicht möglich ist, kann die Rente von Anfang an unbefristet bewilligt werden. Rentenbeginn
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