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Experten-Antwort

R0215 bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente

von Lea18.07.2025 | 07:33
464 Ansichten
17 Antworten
Hallo, ich weiß dass dieser Bogen nicht Pflicht ist, hab ihn aber ausgefüllt. Nun wird mir geraten dass ich noch 20 Seiten genau Beschreibungen meines Tagesablaufes und so weiter beifügen soll. Ich habe eine Frage an die Praktiker in diesem Forum. Dieser Bogen geht mit allen Unterlagen zum jeweiligen Arzt bei der DRV. Im Internet habe ich gelesen dass diese gut zu tun haben. Sind kleine Stichpunkte besser? Ist der Bogen überhaupt nicht nötig? Lesen sich die Ärzte zehn Seiten komplett durch?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.07.2025 | 07:59

Hallo Lea, 

 

der Fragebogen wird auf jeden Fall von ärztlichen Dienst genau durchgelesen, da es auch zur Einschätzung Ihrer medizinischen Situation, im Vorfeld zu Untersuchungen dient. Es soll hier schon vorgefühlt werden, ob evtl. eine Reha/Umschulung gewünscht ist, ob es sich hierbei um eine zeitlich begrenzte oder doch eher eine Dauerhafte Erkrankung handelt. 

Ganz wichtig ist, dass die Angaben im R0215 ausdrücklich keine mediznische Untersuchung ersetzen! 

 

Wir können Ihnen versichern, dass sich unser ärztlicher Dienst die von Ihnen gemachten Angaben durchliest. Sie sollten sich bei der Beschreibung also durchaus um Vollständigkeit bemühen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

16 Antworten

Steuerexperte am 18.07.2025 | 07:36
Das wird wohl hier niemand gestehen, dass der ganze Krempel nicht gelesen wird. Ich sag’s mal so. Im Finanzamt gehen Einsprüche ein, die sind auch manchmal 20 Seiten lang. Im ersten Satz steht aber, worum es geht. Lese ich die 20 Seiten? Sorry, ich muss Sie enttäuschen. Aber es kann sein, dass es bei RV auch ganz anders ist. Die Hoffnung stirbt zuletzt 🫢
Rentiam 18.07.2025 | 07:43
Niemand bekommt eine Rente aufgrund des Selbsteinschätzungsbogens. Niemand kommt bekommt eine Ablehnung aufgrund dieses Formulars.
Schadeam 18.07.2025 | 07:45
Es gibt in dieser Frage kein "richtig" oder "falsch" genauso wie es in vielen Bereichen nicht aussschließlich "schwarz" oder "weis" gibt. Und da die Ärzte der DRV - wie alle anderen Menschen auch - unterschiedlich gestrickt sind, wird Ihnen keiner sagen können ob in Einzelfällen Stichworte schlechter oder besser sind als ein "20 seitiger Roman". Das müssen Sie schon selbst für sich entscheiden, Sie tragen auch die Folgen Ihrer Entscheidung von der Sie im Voraus nicht wissen was diese bewirkt. Wenn einer nach einem Sturz vom Dach querschnittsgelähmt im Koma liegt und zudem blind ist, braucht es garantiert keine 20 Seiten, bei psychichen Erkrankungen kann ein solcher Roman dem Arzt sicher auch Erkenntnisse vermitteln.......
"Roman" nicht sinnvollam 18.07.2025 | 07:46
Sie brauchen keinen 20seitigen Besinnungsaufsatz schreiben. Pflicht ist dieser Bogen auch nicht. Es ist aber sinnvoll, zu beschreiben, wie man vor allem im Berufsleben und wichtig, auch im Alltagsleben (soziale Komtakte etc, Hausarbeit... durch seine Erkrankungen starl eingeschränkt ist. Dabei bei der Wahrheit bleiben (denn Übertreibungen werden sowoeso entdeckt), aber durchaus deutlich auf die Behinderungen und Beschränkungen eingehen. Also zum Beispiel: nicht länger gehen, nicht lämger , stehen, ständige Schmerzen, sehr schlechter Schlaf mit duernder Tagesmüdigkeit, starke Konzentrationsschwierigkeiten , Ängste , Depressionen, Panikattacken ..... Was eben bei Ihnen zutrifft.
RTKam 18.07.2025 | 07:51
"Nun wird mir geraten dass ich noch 20 Seiten genau Beschreibungen meines Tagesablaufes und so weiter beifügen soll. " Wer hat Ihnen das denn geraten?
RTKam 18.07.2025 | 07:58
Lea schrieb

Ja, Leute die schon Rente bekommen haben.

Glauben Sie wirklich, dass die 20 Seiten voll geschrieben haben? Ich bekomme auch EM-Rente, bin aber nicht auf den Gedanken gekommen 20 Seiten zu schreiben, die vemutlich in den Müll wandern.
RTKam 18.07.2025 | 08:06
Lea schrieb

Der Experte sagt aber, es wird alles ausführlich gelesen. Jede Zeile und jede Seite.

Wenn der Experte das sagt, machen Sie das bitte so! Allerdings woher der Experte das so genau weiß, dass die Ärzte das auch so machen, wie er das sagt, naja.
Tippam 18.07.2025 | 08:22
Es gilt die alte Weisheit aus dem Deutsch-Untericht: "Sie dürfen im Aufsatz alles schreiben, aber nicht mehr als 5 Seiten" :-) Ganz im Ernst, beschrieben Sie, was Sie alles nicht mehr können und warum. Dazu braucht es keine 20 Seiten. Idealerweise passt das, was Sie schreiben, zu den Befundberichten Ihrer Ärzte ;-) Ich habe keine 3 Seiten geschrieben und sofort eine volle und sogar unbefristete (!) EM-Rente erhalten (allerdings wäre ich stattdessen lieber gesund und arbeitsfähig). Ausschlaggebend waren aber sicher meine vielen Befundberichte und ein entsprechender Reha-Entlassbericht.
Wer´s glaubt?am 18.07.2025 | 08:28
Lea schrieb

Ja, Leute die schon Rente bekommen haben.

Und die wollen einen zwanzigseitigen Aufsatz geschrieben haben? Ihre Leichtgläubigkeit grenzt schon an Naivität.
Eam 18.07.2025 | 08:41
Lea schrieb

Ja, Leute die schon Rente bekommen haben.

Erzählen können die Ihnen viel. Wobei es schon komisch ist, dass alle genau 20 Seiten geschrieben haben wollen. Weiter bleibt noch zu differenzieren, ob von Hand oder mit Tastatur und wie groß die Schrift war sowie ob die Seiten nur von einer oder von beiden Seiten beschrieben waren. Sie haben sicherlich schon gemerkt, dass man sich daran nicht wirklich orientieren kann
Keaam 18.07.2025 | 08:56
Lea schrieb

Ja, Leute die schon Rente bekommen haben.

"Rente bekommen haben" Das heißt, die bekommen keine Rente mehr. Das lag wahrscheinlich an den 20 Seiten die die beschrieben haben, woraus hervor ging, dass die eben nicht voll erwerbsgemindert waren.
KSCam 18.07.2025 | 11:58
Lea schrieb

Nein, die bekommen immer noch Rente. Allerdings halte ich inzwischen dass die Experten-Antwort für Wunschdenken.

Entscheiden Sie sich einfach für den Roman oder die Kurzform oder lassen denR0215 auch ganz weg. Da kann Ihnen keiner sagen was Sie tun sollen, Sie sind doch ein erwachsener Mensch! Sie kennen die Möglichkeiten, machen Sie das Beste und akzeptieren Sie bitte die dann folgenden Entscheidungen der DRV.
Gam 18.07.2025 | 12:34
Wenn Sie den Selbsteinschätzungsbogen ausgefüllt haben, genügt das erstmal. Die DRV ermittelt eh umfangreich zu Ihrem Gesundheitszustand, da kommt schon noch alles wesentliche auf den Tisch,zum Beispiel im Rahmen einer Begutachtung oder Reha-Maßnahme.
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