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Experten-Antwort

R0660

von Annemarie14.02.2025 | 15:26
203 Ansichten
1 Antworten
Im Vordruck R0660 sind Angaben nur dann zu machen wenn: Fragen der Ziffern 8 und 9 bitte nur beantworten, wenn- die Ehe beziehungsweise die Eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem 31.12.2001 geschlossen beziehungsweise begründet wurde oder- die Ehe beziehungsweise die Eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2002 geschlossen beziehungsweise begründet wurde und beide Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner nach dem 1.1.1962 geboren sind, wenn der versicherte Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner nach dem 31.12.2001 verstorben ist. Sind die Bedingungen kumulativ zu erfüllen. In meinem Fall die Ehe wurde 1963 geschlossen, beide Ehepartner sind vor 1962 geboren (1939/1941), der Sterbefall trat 12/2024 ein. die ersten beiden Bedingungen sind mit und verknüpft, ich kann aber den Sterbefall nicht einordnen bzgl. kumulativ. Vielen Dank, vorab.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2025 | 06:00

Hallo Annemarie,

Sie müssen keine Angaben machen,

- wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens einer der Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist,

oder

- wenn die versicherte Person bereits vor 2002 verstorben ist.

Mit den von Ihnen angegebenen Daten ist keine Eintragung nötig. Es gilt das bis 2001 geltende (sogenannte „alte“) Hinterbliebenen-Rentenrecht, bei dem keine Anrechnung von Einkünften aus Vermögen erfolgt.

0 Antworten

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