Guten Tag,
bei der Einkommensanrechnung auf Ihre Witwenrente wird nach Einkommen gefragt, dass Sie selbst erhalten, nicht nach Einkommen, dass Sie als Witwe bekommen. Die Zahlung aus der Versorgungskasse an Sie als Witwe muss daher nicht angegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Expertenteam