Sehr geehrte Frau Bubeck,
eine Überprüfung der Hinterbliebenenrente in Bezug auf anzurechnendes Einkommen erfolgt automatisch immer zum 01.07. eines Jahres. Wenn Ihre Hinterbliebenenrente wegen eines zu hohen anzurechnenden Einkommens ruht, können Sie, sollte sich Ihr Einkommen um wenigstens 10% verringert haben, mit einem entsprechenden Nachweis an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Das Formular R0664 bezieht sich explizit auf Altersteilzeitarbeitsentgelt und ist auch nur dann zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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