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Experten-Antwort

R0665

von Carmine26.03.2025 | 09:27
236 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich arbeite schon seit 2013 bei meinem Hauptarbeitgeber und beziehe seit 2011 Witwenrente. Nun habe ich mich dazu entschlossen noch 2 Mittage eventuell in einem Vers, Büro als Minijob auszuhelfen. Nun bekomme ich 2 Anträge R0665 zum ausfüllen für die Arbeitgeber. Warum muss mein Hauptarbeitgeber das ausfüllen da hat sich ja nichts verändert und die Daten sind ja alle beim Finanzamt einsehbar. Und bei dem Minijob ändert sich jeden Monat fast das End Geld da ich nur Lohn beziehe wenn ich auch arbeite. Ich warte jetzt mal 3 Monate und sende da dann die Lohnrechnungen ein. Aber was trage ich nur im Antrag ein. Das macht mich noch fertig hier. Mal sehen was dann noch übrig bleibt, wenn es mit Abzug bei der Rente dann nur noch 10€ die Stunde sind liegt man ja weit unter dem Mindestlohn dann lass ich das wohl wieder. Wäre für die Vers. schade da halt wieder eine Fachkraft dem Arbeitsmarkt verloren geht. Warum wird nur die Rente gekürzt, wenn das nicht wäre würden alle Witwen und Witwe mehr arbeiten würden auch dann im Midijob oder mehr wieder in die Sozialkassen einzahlen. Das verstehe ich einfach nicht. So gehen unzählige Fachkräfte dem Markt verloren. Können sie mir vielleicht einen Tipp geben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carmine,

 

der Hauptarbeitgeber muss das Formular zum Zeitpunkt der Änderung ausfüllen. Das Verfahren ist das Gleiche wie auch jedes Jahr zum ersten siebten. 

 

Bei einer individuellen Beratung können Sie sich gerne über die Auswirkungen einer Veränderung im Einkommen informieren. 

 

Auf jeden Fall haben Sie alles richtig gemacht, indem Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind und die Aufnahme einer zweiten Beschäftigung dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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2 Antworten

Galgenhumoram 26.03.2025 | 09:44
Vorangestellt: die Hinterbliebenenrente hat eine UNTERHALTSERSATZfunktion, d.h. wer sich SELBST unterhalten kann, bekommt entsprechend weniger bis hin zu gar nichts. Insofern lassen Sie die R665 von beiden Arbeitgebers ausfüllen, dann wird geschaut, ob und ab wann Auswirkungen eintreten. Spätestens ab 01.07. ist von einer (weiteren) Kürzung auszugehen.
Klarstellungam 26.03.2025 | 10:18
Ihr Unverständnis zeugt lediglich davon, dass Sie über das Wesen der Witwenrente nicht Bescheid wissen. Für diese Rente wurden niemals zusätzliche Rentenbeiträge einbezahlt von Ihrem Mann. Er hat lediglich seine normalen Rentenbeiträge einbezahlt, wie jeder andere, der ledig ist, auch. Deswegen ist diese Witwenrente lediglich eine "Unterhaltsersatzleistung", also genaugenommen das gleich wie "Sozialhilfe", die überwiegend vom Steuerzahler und leider zum Teil auch von den Rentenbeitragszahlern finanziert wird. Sie sollten hier also nicht rumjammern, sonder froh sein, dass es eine solche, recht großzügige gesetzliche Regelung gibt, die vielen Hinterbliebenen den Gang zum Sozialamt erspart.
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