Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Carmine,
der Hauptarbeitgeber muss das Formular zum Zeitpunkt der Änderung ausfüllen. Das Verfahren ist das Gleiche wie auch jedes Jahr zum ersten siebten.
Bei einer individuellen Beratung können Sie sich gerne über die Auswirkungen einer Veränderung im Einkommen informieren.
Auf jeden Fall haben Sie alles richtig gemacht, indem Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind und die Aufnahme einer zweiten Beschäftigung dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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