Hallo,
2.3 und 2.4 des Vordrucks R0665-00 werden eigentlich von der anfordernden Sachbearbeitung vorausgefüllt, damit Sie als Arbeitgeber wissen, welche Daten gewünscht werden Fraglich ist, ob Sie gebeten wurden das Formular auszufüllen, weil a) Ihre Mitarbeiterin, die seit längerem Hinterbliebenenrente bezieht, bei Ihnen angefangen hat zu arbeiten oder b) weil Ihre Mitarbeiterin erst vor kurzem erstmalig einen Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt hat.
Zu a) hier sollten Sie bei 3.1 direkt das Entgelt für den ersten Monat der Beschäftigungsaufnahme bescheinigen
Zu b) hier sollten Sie bei 3.1. das Entgelt für den Kalendermonat des Rentenbeginns der Hinterbliebenenrente bescheinigen (Monat in dem der Ehepartner Ihrer Mitarbeiterin verstorben ist oder falls der verstorbene Ehepartner bereits Rentner was = der Folgemonat des Monats in dem der Ehepartner Ihrer Mitarbeiterin verstorben ist).
Bitte geben Sie in 3.3 bitte auch evtl. Einmalzahlungen mit an.
Das Jahreseinkommen des Vorjahres (2.4) müssen Sie in Ihrem Fall nicht angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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