Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

R0665 Ausfüllhilfe

von Paheos2414.02.2023 | 11:35
5595 Ansichten
3 Antworten
Liebe Forumexperten, Mein Problem: Neue Mitarbeiterin (unbefristet beschäftigt seit Juli 2022) erhält Witwenrente und wir müssen nun R0665 ausfüllen. Welche Angaben müssen wir machen? 2.3 und 2.4 oder 2.3 oder 2.4? Wenn wir 2.3 ausfüllen müssen wir dann immer auch 3 ausfüllen oder nur bei Eintrag unter "einmalig gezahlten Arbeitsentgelt für das Kalenderjahr"? Vielen Dank vorab

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.02.2023 | 14:03

Hallo,

2.3 und 2.4 des Vordrucks R0665-00 werden eigentlich von der anfordernden Sachbearbeitung vorausgefüllt, damit Sie als Arbeitgeber wissen, welche Daten gewünscht werden Fraglich ist, ob Sie gebeten wurden das Formular auszufüllen, weil a) Ihre Mitarbeiterin, die seit längerem Hinterbliebenenrente bezieht, bei Ihnen angefangen hat zu arbeiten oder b) weil Ihre Mitarbeiterin erst vor kurzem erstmalig einen Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt hat.

Zu a) hier sollten Sie bei 3.1 direkt das Entgelt für den ersten Monat der Beschäftigungsaufnahme bescheinigen

Zu b) hier sollten Sie bei 3.1. das Entgelt für den Kalendermonat des Rentenbeginns der Hinterbliebenenrente bescheinigen (Monat in dem der Ehepartner Ihrer Mitarbeiterin verstorben ist oder falls der verstorbene Ehepartner bereits Rentner was = der Folgemonat des Monats in dem der Ehepartner Ihrer Mitarbeiterin verstorben ist).

Bitte geben Sie in 3.3 bitte auch evtl. Einmalzahlungen mit an.

Das Jahreseinkommen des Vorjahres (2.4) müssen Sie in Ihrem Fall nicht angeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Manuelam 14.02.2023 | 13:12
Hallo! Normalerweise sollten 2.3 oder 2.4 eigentlich schon vorausgefüllt sein. Da das hier offensichtlich versäumt wurde: 2.3 mit dem Monat des Beginns des Arbeitsverhältnisses bzw. dem zu erwartenden einmaligen Entgelt fürs laufenden Kalenderjahr. 2.4 bezieht sich immer nur aufs jeweilige Vorjahr und ist dementsprechend bei einem neuen Arbeitsverhältnis nicht zielführend. Grüße, Manuel
Sorokinam 30.09.2025 | 10:36
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026