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Experten-Antwort

R0665 monatliche Bruttoarbeitsentgelt und/oder jährliche Bruttoarbeitsentgelts

von Monika22518.12.2020 | 11:27
1260 Ansichten
2 Antworten
Hallo zusammen, ich verzweifel gerade an dem Formular R0665. Muss ich mir sowohl das monatliche Bruttoarbeitsentgelt und auch das jährliche Bruttoarbeitsentgelts von meinem Arbeitgeber bescheinigen lassen oder reicht eins von beiden? Bei dem jährlichen Bruttoarbeitsentgeld müsste ich mir ja dann die Bezüge vom letzten Jahr bescheinigen lassen, obwohl die ja schon längst per DEÜV gemeldet sind. Vielen Dank im Voraus. Gruß Monika

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.12.2020 | 12:56

Hallo Monika225,

es ist immer das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt ohne die nicht sozialversicherungspflichtigen Anteile für eine betriebliche Altersversorgung und ohne Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung einzutragen, also auch Bruttoentgeltteile, die nicht über die DEÜV übermittelt werden. Ob dies in Ihrem Fall zutreffen würde, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Sie sollten sich sowohl das monatliche (R0665 Ziffer 3) als auch das jährliche (R0665 Ziffer 4) Bruttoarbeitsentgelt bescheinigen lassen, somit können auch evtl. Verzögerungen durch ggf. notwendige weitere Ermittlungen vermieden werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 18.12.2020 | 17:19
Hallo Monika, müssen Sie nicht, denn der R0665 ist fast ausschließlich für Ihren Arbeitgeber zum Ausfüllen vorgesehen, nicht durch Sie. Der wird/muss wissen, wo/welche Daten/Entgelte einzutragen sind ;-) Lediglich unter Ziff 2.3 und 2.4 machen Sie dem AG zusätzliche 'Vorgaben', welche Entgelte er bestätigen soll. Gruß w. PS: Tippe, Sie stellen den Witwenantrag allein/ohne kostenlose Hilfe der gesetzlichen Beratungsstellen? Haben Sie bisher mehr als max. 30 min - Standartfall - dafür investiert? ;-)
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