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R0666

von VR27.03.2019 | 13:49
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2 Antworten

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Mein Mann ist 2017 verstorben. Ich habe keinen wirtschaftl. Betrieb und außer der normalen Rente, einer kleinen Pensionsversicherung und einer kleinen Rentenversicherung kein weiteres Einkommen bzw. ich bekomme noch einmal jährlich Ackerpacht. Was muss ich in das Formular R0666 eintragen?

2 Antworten

Exteamam 27.03.2019 | 15:07
Hallo, im Vordruck R0666 wird u.a.das Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft abgefragt. Ob ein solches Einkommen vorliegt, hängt davon ab, ob Sie nach steuerrechtlichen Vorschriften noch solche Einkünfte erzielen. Das kann auch die von Ihnen genannte Ackerpacht sein, wenn das Finanzamt diese Einkünfte als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft festgestellt hat. Meist ist dies der Fall, wenn Sie den landwirtschaftlichen Betrieb noch nicht steuerrechtlich vollständig aufgegeben haben. Schauen Sie hierzu am besten in Ihren Einkommensteuerbescheid. Geben Sie den Betrag an, der im Bescheid unter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft steht. Erfolgt die Besteuerung nach § 13a EStG (auch das steht im Einkommensteuerbescheid), wird Ihr Rentenversicherungsträger zusätzlich auch die Alterskasse für Landwirte befragen. Bitte beantworten Sie insbesondere die Fragen 2.3 - 2.3.3 in dem Vordruck. Sie können auch mit Ihren Unterlagen zu einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen gehen. Dort wird man Ihnen beim Ausfüllen des Vordrucks behilflich sein.
DRVam 27.03.2019 | 16:10
Zitat von Exteam anzeigenausblenden
Mein Mann ist 2017 verstorben. Ich habe keinen wirtschaftl. Betrieb und außer der normalen Rente, einer kleinen Pensionsversicherung und einer kleinen Rentenversicherung kein weiteres Einkommen bzw. ich bekomme noch einmal jährlich Ackerpacht. Was muss ich in das Formular R0666 eintragen?
Hallo, im Vordruck R0666 wird u.a.das Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft abgefragt. Ob ein solches Einkommen vorliegt, hängt davon ab, ob Sie nach steuerrechtlichen Vorschriften noch solche Einkünfte erzielen. Das kann auch die von Ihnen genannte Ackerpacht sein, wenn das Finanzamt diese Einkünfte als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft festgestellt hat. Meist ist dies der Fall, wenn Sie den landwirtschaftlichen Betrieb noch nicht steuerrechtlich vollständig aufgegeben haben. Schauen Sie hierzu am besten in Ihren Einkommensteuerbescheid. Geben Sie den Betrag an, der im Bescheid unter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft steht. Erfolgt die Besteuerung nach § 13a EStG (auch das steht im Einkommensteuerbescheid), wird Ihr Rentenversicherungsträger zusätzlich auch die Alterskasse für Landwirte befragen. Bitte beantworten Sie insbesondere die Fragen 2.3 - 2.3.3 in dem Vordruck. Sie können auch mit Ihren Unterlagen zu einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen gehen. Dort wird man Ihnen beim Ausfüllen des Vordrucks behilflich sein.
Auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle benötigt man dann Ihren Einkommensteuerbescheid! Daher wäre es auch sinnvoll den Steuerberater mit einzubeziehen.
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