Hallo André,
mit dem Formular R0675 erfragt der Rentenversicherungsträger Angaben zu Ihrem Einkommen. Diese Angaben sind notwendig, damit Ihre Witwenrente in der richtigen Höhe an Sie ausgezahlt werden kann. Wenn Sie also diese Angaben vorenthalten, ist der Rentenversicherungsträger nicht in der Lage, die Rente akkurat zu berechnen. Dem Rentenversicherungsträger steht es zu, die Rente vorübergehend einzustellen, bis Sie die Daten geliefert haben. Dies ist in den §§ 60 und folgende Sozialgesetzbuch erstes Buch geregelt. In Ihrem Rentenbescheid wurden Sie darüber aufgeklärt.