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Experten-Antwort

R0821 ausfüllen wenn Familienangehörigen bei anderen Unternehmen versichert sind

von Hugo10.01.2021 | 14:16
1619 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, das Formular scheint mir unmöglich ausfüllbar zu sein, wenn die Ehegattin und Kinder bei einer anderen PKV versichert sind. Auf Seite 2 wird nach dem Beitrag von Familienangehörigen gefragt. Diesen Beitrag kann meine PKV natürlich nicht bestätigen, da diese die Beitragshöhe nicht kennt. Wenn ich das Formular an die PKV meiner Ehefrau senden würde, könnte ich die Hälfte aber nicht ausfüllen, da u.a. nach meiner Rentenversicherungsnummer und meiner Versichertennummer gefragt wird. Mein monatlicher Zuschuss ist momentan auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt. Wenn der Beitrag meiner Ehefrau akzeptiert werden würde, dann wäre mein Zuschuss höher. Leider konnte ich nicht herausfinden, ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass für meine Ehefrau ein Zuschuss auf meine Rente bezahlt wird. Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hugo,

den Ausführungen von Werner67 kann ich mich anschließen.

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3 Antworten

Schadeam 10.01.2021 | 16:29
Wahrscheinlich bekommt die Frau dann den Zuschuss wenn diese selbst in Rente geht (warum sollten Sie da jetzt schon einen höheren Zuschuss bekommen?) Und im Zweifel schreiben Sie 3 Sätze dazu und lassen sich von der PKV der Frau auch deren Beiträge bestätigen...... Wenn man glaubt Formulare seien nicht passend ist es nicht verboten Zusätze anzubringen. :)
Werner67am 11.01.2021 | 07:43
Aufwendungen für Familienangehörige beim Beitragszuschuss sind nur dann zu berücksichtigen, wenn diese - im Fall dass Sie gesetzlich krankenversichert wären - die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen würden. D.h. die Angehörigen dürfen kein bzw. ein nur sehr geringes eigenes Einkommen haben und die Kinder dürfen die Altersgrenzen für die Familienversicherung nicht überschreiten.
Hugoam 13.01.2021 | 11:55
Vielen Dank Werner. In dem Formular R0821 wird gar nicht nach dem Einkommen der Ehefrau gefragt, überprüft die DRV das dann später? Wo kann man die Verbindung zu der gesetzlichen Familienversicherung nachlesen? Im § 106 SGB VI steht leider nichts zu Familienangehörigen oder zur Familienversicherung.
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