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Experten-Antwort

R2010 Zweistudium als Umschulung angeben

von Frankenstein26.08.2022 | 17:17
124 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich fülle den R2010 Antrag aus und habe ein Zweitstudium absolviert. Zählt dies als Umschulung, soll ich unter dem Punkt 4.2. dieses Zweitstudium als Umschulung angeben? Hab es nicht beendet. Spielt das eine Rolle? Dabei habe ich parallel auch noch in Vollzeitgearbeitet. Danke vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frankenstein,

zunächst gehen wir davon aus, dass sie den Vordruck R 0210 ansprechen (Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung). Unter dem Punkt 4.2 können sie das Studium nicht eintragen, da es sich nicht um eine Umschulung handelt. Ansonsten schließen wir uns der Antwort von KSC an.

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3 Antworten

KSCam 26.08.2022 | 17:36
Wenn Sie neben einer Vollzeitbeschäftigung studiert haben hat dieses Studium keine rentenrechtlichen Auswirkungen und braucht nicht angegeben werden. Und eine Umschulung ist das auch nicht. War sozusagen Privatvergnügen.
Frankensteinam 26.08.2022 | 17:48
Hallo KSC, wieso zählt ein Zweitstudium nicht als Ausbildung/Umschulung. Man darf doch eins Studieren und danach wenn man keine Arbeit findet was anderes Studieren und dies als Umschulung angeben. Oder?
KSCam 26.08.2022 | 18:02
Sie dürfen das ja alles machen und es beliebig benennen. Ich sehe aber bei den bestehenden Gesetzen keine Möglichkleit dass das Studium neben dem Vollzeitjob irgendwie Auswirkung auf die spätere Rente und die Bewertung Ihrer Versicherungszeiten hat. Die Vollzeitbeschäftigung wird ganz normal mit dem Verdienst entsprechenden Entgeltpunkten bewertet. Mehr geht nicht - da müssten Sie schon die Gesetzgebung entsprechend beeinflussen. Aber durch das Studium haben Sie sich ja wahrscheinlich höherqualifiziert und dadurch später mehr verdient und damit hätte es ja auch was gebracht. Das Leben und die Rente ist weder ein Wunschkonzert noch eion Ponyhof.
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