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Experten-Antwort

R215 Selbsteinschätzungsbogen : ausfüllen oder nicht ?

von Antragsteller06.06.2014 | 18:03
5480 Ansichten
6 Antworten

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Nach endlosem Warten hab ich heute ENDLICH die Unterlagen für die weitere Beantragung meiner befristeten vollen EM erhalten. Jetzt stellen sich allerdings neue Fragen, da diesmal der "Selbsteinschätzungsbogen" R215 beiliegt, der war letztes mal nicht dabei. Dort steht oben, dass man den nicht ausfüllen muss und dass einem keine Nachteile entstehen, wenn man ihn nicht einreicht. Stimmt das ? Ich würde lieber einen einfachen Text schreiben, um meinen Gesundheitszustand zu beschreiben und diesen Text dann statt R215 abgeben. Hat jemand Erfahrungen mit dem R215 gemacht ?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

arniam 06.06.2014 | 18:47
Brauchst du nicht ausfüllen, da es ja um weitergewährung geht werden deine Ärzte eh um Befundberichte gebeten.
Schorscham 07.06.2014 | 03:30
Schreiben Sie einfach die Wahrheit, dann sind Sie immer auf der richtigen Seite! Offenbar zweifeln Sie selbst an Ihrer Erwerbsminderung. Sonst würden Sie nicht so ein Theater wegen diesem harmlosen Fragebogen veranstalten.
marioam 07.06.2014 | 11:03
Hallo Antragsteller, ich hatte dieses Formular ausgefüllt und die letzten Befunde und Arztbriefe beigelegt. Die Weiterbewilligung der EWR erfolgte 4 Wochen später, ohne weitere Gutachten. Hatte vorher auch bedenken mit dem Formular, aber es ist doch eine Möglichkeit seine eigene Ansicht vom Gesundheitzustand zu beschreiben. LG Mario
angela nahlesam 08.06.2014 | 10:20
hi, auch ich habe den bogen ausführlich beantwortet ( habe noch 4 seiten dazugeschrieben ), nach 5 Wochen kam die weiter bewilligung um 3 jahre. gruss
Antragstelleram 09.06.2014 | 11:30
Vielen Dank an alle für die doch eher positiven Erfahrungen mit dem R215. Ich denke, dass ich den Fragebogen zumindest teilweise ausfüllen werde und dann meinen eigenen Text noch dazu lege.
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