Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

RA gestellt beim AG kündigen?

von Werner07.11.2008 | 02:05
1226 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe im Rathaus anf.Oktober einen Rentenantrag für vorgezogene Rente ab 01.01.09 gestellt, Regelaltersgrenze wäre Juli 09. Mein AG fragt mich nun heute ob ich kündigen muss. Ich dachte die DRB wendet sich automatisch an den AG schon wegen dem Lohnnachweis bis ende Dez.08, womit es der AG wohl amtlich hat dass ich auscheide, oder liege ich da falsch. Für die Aufklärung im voraus vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird eine Altersrente nur gewährt, wenn die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Ob das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht oder gekündigt wurde, ist hierfür unerheblich.

4 Antworten

Schadeam 07.11.2008 | 09:45
das ist doch eine Frage aus dem Arbeitsrecht und nicht aus dem Rentenrecht???? Komisch dass ein Arbeitgeber diese Frage an den Mitarbeiter stellt-das sollte der AG doch wissen, ob er vom Mitarbeiter eine "formelle Kündigung" will oder ob eine mündliche Einigung "allen ist doch klar, dass Sie zum Jahresende aufhören" reicht.
Vorsichtam 07.11.2008 | 10:10
aus § 41 SGB VI: Die in § 41 SGB 6 getroffene Regelung ist für die Praxis der Rentenversicherungsträger ohne Bedeutung. Es handelt sich um eine rein arbeitsrechtliche Vorschrift, die insoweit das Kündigungsschutzgesetz erweitern soll. Mit der Aufnahme dieser Regelung in das SGB 6 mit dem RRG '92 sollte die geplante Flexibilisierung der Altersrenten unterstützt werden. Weder ein Altersrentenanspruch vor Erreichen der Regelaltersgrenze noch ein Anspruch auf Regelaltersrente kann einen alleinigen Kündigungsgrund darstellen. Zwar ist es grundsätzlich zulässig, die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beantragen kann, zu vereinbaren. Diese Vereinbarungsmöglichkeit ist jedoch zum Schutz des Arbeitnehmers insoweit eingeschränkt, als der Abschluss der Vereinbarung oder die Bestätigung einer früheren Vereinbarung durch den Arbeitnehmer nicht länger als 3 Jahre vor dem Entstehen des Rentenanspruches liegen darf. Ansonsten gilt die Vereinbarung als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze geschlossen.
Werneram 08.11.2008 | 01:32
was ich jetzt immer noch nicht weis, wendet sich die DRB in irgend einer Form an den AG ( Entgeldvorausbescheinigung etc.) ?? Habe dies meinem AG (Baumarkt) so gesagt.
Unbekanntam 09.11.2008 | 00:21
Ja, die RV wendet sich an den Arbeitgeber, um die noch auszustehenden Entgelte zu erfragen. Das hat aber nichts mit der Frage Ihres Arbeitgebers zu tun. Die RV mischt sich nicht arbeitsrechtliche Fragen an. Richten Sie Ihrem Chef schönen Gruß aus, für solche Sachen gibt es Personalabteilung, auch bei Baumärkten nehme ich an, die sowas wissen sollten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026