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Ratlos wegen eventueller EM Rente

von Uwe5801.03.2009 | 10:46
2083 Ansichten
12 Antworten
Hallo Ich werde mitte juni ausgesteuert.Habe auch schon eine reha hinter mir. Ich glaube leider nicht das ich bis zur aussteuerung wieder gesund bin. Auf die frage zur rentenstellung sagte mir mein arzt wie warten erst einmal ab. jetzt ist es ja wohl so das ich nach aussteuerung zum arbeitsamt muss. Wird es eventuell so sein, das dort entschieden wird ob ich einen antrag auf em rente stellen muss wenn ich weiter krank bin ? Ich weiss nicht so recht wie es in so einer situation weiter geht. Bin auch erst 50. Danke im voraus für antworten.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.03.2009 | 15:41

Ich würde Ihnen auch raten, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, und das Ergebnis zunächst abzuwarten. Zusätzlich sollten Sie sich 3 Monate vor Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug arbeitslos melden, um eventuelle Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

11 Antworten

Alfredam 01.03.2009 | 11:40
Servus Uwe, kleine Übersicht was zu tun ist, Details bitte mit Arbeitsamt und Rentenversicherung klären. Du musst einen Rentenantrag stellen. Dort wird entschieden ob Du mindestens drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Wenn ja, dann erhältst Du eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente. Das wird zum Leben wohl nicht reichen. Also Hinzuverdienst mit Teilzeitarbeit. Kann dich das Arbeitsamt auf keine Teilzeitstelle vermitteln erhältst Du volle die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU), wenn Du weniger als drei Stunden arbeiten kannst dann gibt es auch die volle EU. Aber es gibt da viele Fallstricke, wie viele Beitragsjahre usw. Gruß Alfred
Schadeam 01.03.2009 | 12:03
wie wäre es mit einem Beratungsgespräch bei einer Außenstelle der DRV? Online kann man nicht viel mehr sagen, als dass Sie natürlich jederzeit jeden Antrag stellen können. Aber die Erfolgsaussichten weiß keiner hier im Forum! Vielleicht rät Ihr Arzt deshalb nicht zur Rente, weil er Sie nicht für erwerbsgemindert hält, denn nicht jede Arbeitsunfähigkeit ist gleichbedeutend mit Erwerbsminderung? Haben Sie mit den Ärzten schon mal besprochen, welche Arbeiten überhaupt in welchem Umfang denkbar sind, oder sind Sie seit Monaten "einfach so au" ohne dass sich bisher überhaupt jemand Gedanken gemacht hat, unter welchen Bedingungen Sie noch schaffen können? Wurde mit dem Betrieb schon über Alternativen zum bisherigen Aufgabenbereich gesprochen? Sie sehen, das sind alles Fragen, die Ihnen online keiner beantworten kann.... Wie sehen Sie selbst Ihre Chancen die bisherige oder eine andere Arbeit wieder ganztags zu machen? Für einen 50 jährigen geht es ja noch um schlappe 15 Jahre?
???am 01.03.2009 | 12:16
Ergänzend wäre noch zu sagen, dass Sie bei der DRV nicht nur Rente beantrgaen können sondern auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Leistungen können Sie bekommen, wenn Sie zwar Ihren letzten Beruf nicht mehr ausüben können/dürfen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber noch voll einsatzfähig sind. Sie werden dann beispielweise unterstützt, wenn Sie innerbetrieblich umgesetzt werden. Ihre Leistungsfähgkeit sollten sie aber, wie bereits von "Schade" empfohlen, ersteinmal mit Ihren Ärzten besprechen.
-_-am 01.03.2009 | 14:12
Wenn die Aussteuerung im Juni ist, wird es Zeit einen Termin für die Rentenantragstellung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auszumachen. Sie geben dazu unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Ihre Postleitzahl ein und bekommen die umliegenden A&B-Stellen angezeigt. Da rufen Sie an, lassen sich sagen, was Sie mitbringen sollen und machen den Termin aus. Bei der Agentur für Arbeit melden Sie sich außerdem alsbald arbeitsuchend und beantragen später, nach der Aussteuerung (falls Sie bis dahin keinen Rentenbescheid haben), Arbeitslosengeld. Wird der Rentenantrag abgelehnt, bekommen Sie bis zum Anspruchsende ALG, danach ALG II. Wird dem Rentenantrag entsprochen, wird das ALG entweder auf die Rente angerechnet oder bei Rente wegen voller Erwerbsminderung, ein Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit gegen die Rentennachzahlung abgerechnet.
Corlettoam 01.03.2009 | 14:55
Es ist doch aber schon eine Reha absolviert worden. Mit welchem Ergebnis ? Bei Feststellung einer Erwerbsminderrung in der reha, wird doch der Rehaantrag automatisch inn einen Rentenantrag umgedeutet. Haben Sie dazu noch keine Nachricht von der RV bekommen ?
Uwe58am 01.03.2009 | 22:35
Die Reha ist mit dem ergebnis arbeitsfähig für mehr als sechs stunden mit vielen einschränkungen und trotzdem weiter AU wegen noch nicht abgeklärter beschwerden beendet worden.Dieses ergebnis teilen weder mein arzt noch ich. Bin auch jetzt noch weiter AU weil es mir nicht gut geht. Auch der MDK interessiert sich wieder für mich.
Corlettoam 02.03.2009 | 07:26
Dann wird eben der Rehaantrag nicht automatisch in einen Rentenantrag umgedeutet, weil ja lt. RV dann keine EM vorliegt. Es wird nur sehr schwer bis unmöglich werden, mit so einem Rehaergebnis ein EM-Rente zu erhalten. Die RV wird sich im laufenden Verfahren immer auf das Rehaergebnis berufen und damit eine Rente ablehnen. Bitte verwechseln Sie auch eine AU ( Arbeistunfähigkeit ) nicht mit einer EM ( Erwerbsminderung ) ! Das sind 2 völlig verschiedene Dinge und wer " nur " AU ist , ist noch lange nicht EM. Um eine Erwerbsminderung zuerkannt zu bekommen, müssen viel grössere und weitreichendere Erkrankungen/Einschränkungen vorliegen und diese eben sehr langfristig und nicht nur kurz- bis mittelfristig wie bei einer einer Arbeitsunfähigkeit ! Sie sollten aber in jedem Fall einen EM-Antrag stellen und sehen was damit rauskommt. Eine ununterbrochene Krankschreibnung über den vollen Zeitraum von 78 Wochen - also 1,5 Jahren der Krankengeldbezugsdauer deutet nun schon auf eine Erwerbsminderung hin. Viel Erfolg.
Uwe58am 02.03.2009 | 09:04
Hallo corletto Danke für deine antworten.Meine 78 wochen au beziehen sich auf zwei blöcke. herzinfarkt mit psych.problemen 2007 danach wieder gearbeitet,dann mitte 2008 einfach so gekündigt worden(man kann sich denken warum)dann bin ich in ein tiefes schwarzes loch gefallen,wo ich bis heute noch nicht rauskomme.Da ich 2007 schon in psych.behandlung war und nach der kündigung erneut wird das natürlich zusammengerechnet.Zu dem ganzen habe ich noch arthrose und knorpelschaden in den knien,grosse hws beschwerden, schwäche und schmerzen linker arm und hand.wieso wird denn die drv wenn rentenantrag sich immer auf den reha bericht beziehen ? ich habe schliesslich auch noch andere probleme als die psyche. Na ja,besser gehts mir mit den dankend vielen antworten jetzt leider auch nicht.Sehe mich schon bei den vielen menschen mit harz 4. Lieben gruss an alle.
Corlettoam 02.03.2009 | 12:32
Da Sie ja mehrere Erkrankungen haben, wird die med. Reha - in der Regel - in dem medizinisch Fachgebiet absolviert, wo die meisten , grössten Probleme/Einschränkungen bestehen. Ist dies die Psyche dann in einer psycho-somatischen Klnik - sind es die Knochen dann in einer Orthopädischen Rehaklinik. Mann kann ja schlecht bei 3 verschiedenen Erkrankungen 3 Rehas in 3 Fachliniken absolvieren... Insofern haben Sie ja ihre med. Reha absolviert und eben mit dem Ergebnis der " nur " Arbeitsunfähigkeit und nicht der Erwerbsminderung. Ob das Ergebnis so richtig ist , sei mal dahin gestellt und kann ja hier im Forum nicht geprüft werden. Wenn ich Sie richtig verstehe, dann waren Sie in einer psycho-somatischen Reha. Psychische Erkrankungen wiegen - meistens - weit schwerer und führen weitaus öfter zu einer Rente als andere Erkrankungen - zum Beispiel die des Orthopädischen Fachgebietes. Mit einem Herzinfarkt , bestehender Arthrose sowie Knie und HWS Problemem alleine wird man - in der Regel - leider und für den Laien oft nicht immer nachvollziehbar , wohl keine EM-Rente bekommen. Insofern kann ich Ihnen nur empfehlen ihre psychische Erkrankung in der Vordergurnd zu stellen, um weiter überhaupt eine Chance auf eine EM-Rente zu haben. Stellen Sie doch den Antrag und Sie werden sehen was dabei rauskommt. Zur Not eben Widerspruch einlegen und dann klagen. Machmal braucht man eben einen langen Atem um zu seinem Recht - oder besser zur EM-Rente - zu gelangen. Alles Gute für Sie !
Uwe58am 02.03.2009 | 23:09
Hallo Nehmen wir an ich stelle den EM antrag bei aussteuerung,melde mich dann bei der afa und erhalte alg 1. Muss dann weiterhin wie bisher krankgeschrieben werden,oder ist das wegen des rentenantrages nicht nötig ?
Corlettoam 03.03.2009 | 06:56
ALG I bekommt man immer und grundsäztlich nur dann , wenn man NICHT krank geschrieben ist ! Sie sollten bei der Agentur für Arbeit das Schreiben der Krankenkasse wegen der Ausseuerung vorlegen und bekommen dann ALG I im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung solange gezahlt bis über ihren Rentenantrag entschieden wurde. Längstens natürlich nur für ihre individuelle ALG I Anspruchsdauer - meistens ja 12 Monate ! Sie müssen sich gegenüber der Agentur für arbeitsfähig erklären und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Ihre Arbeitsfähigkeit wird dann aber nur " fingiert " und besteht nur auf dem Papier. Bewerbungen und eigene Bemühungen um einen Arbeitsplatz werden in der Regel dann von ihnen als EM-Rentenantragsteller aber nicht verlangt. Auch unternimmt die Agentur ihrerseits keinerlei Vermittlungsbemühungen für Sie.
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