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Experten-Antwort

Ratschlag nach LTA Beratung

von Meister Eder04.06.2024 | 18:33
169 Ansichten
6 Antworten

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Servus, folgendes Problem! Meine LTA wurde dem Grunde nach bewilligt. So weit so gut! Meinen Beratungstermin habe ich gehabt und der Bearbeiter meinte, ich könnte den Meister machen und die DRV würde es bezahlen. Aber nur, wenn ich eine Meisterstelle habe. Meine Firma ( 15000MA ) gibt mir ohne den Meistertitel keine passende Stelle. Nun bin ich in dem Hamsterrad gefangen. Ohne Stelle keine LTA. Ohne die LTA keine Stelle.... Was soll ich noch machen? Schwerbehindertenvertretung und BEM helfen nicht. Ist halt so die Firmenpolitik. Ich weiß nicht weiter. Vielen Dank fürs zuhören und ggf. eine passende Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Meister Eder,

 

setzen Sie sich bitte nochmals mit Ihrem zuständigen Reha-Berater in Verbindung. Vielleicht wäre es möglich, auch einen Vertreter der Personalabteilung oder Schwerbehindertenvertretung zum nächsten Gespräch mit einzuladen. Sie können auch darum bitten, dass der Reha-Berater den Arbeitgeber zwecks Klärung des Sachverhalts kontaktiert.

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5 Antworten

gut überlegenam 04.06.2024 | 18:59
Wenn Sie schon eine Meisterstelle hätten, dann würden Sie ja keine Umschulung/Fortbildung benötigen.... Also einfach noch einmal den Rehafachberater fragen, was Sie da wohl falsch verstanden haben. Denn (nur eine Vermutung!!) vielleicht benötigt er nur ein Schreiben, dass Ihre Firma Ihnen eine passende Stelle anbieten kann, WENN Sie dann den Titel haben. Aber bitte klären Sie das direkt! Viel Erfolg!
Meister Ederam 04.06.2024 | 19:05
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
Nein, der Berater sagte, wir hantieren hier mit Steuergelder. Wir zahlen ja nicht umsonst. Wenn Sie eine Stelle vorweisen, zahlen wir Ihnen die Fortbildung. Sie haben ja die zusage, das wir Ihnen den Meister zahlen würden. Naja, meine Firma vergibt aber ohne einen Abschluß keinen Job. Also was hab ich da falsch verstanden?
gut überlegenam 04.06.2024 | 23:19
Zitat von Meister Eder anzeigenausblenden
Dass Ihr Arbeitgeber Ihnen jetzt noch keinen 'Arbeitsvertrag' gibt, der dann erst in zwei Jahren oder wie lange es dauert, bis Sie (vielleicht erst im zweiten Anlauf) dann den für diese Stelle notwendigen Meistertitel tatsächlich haben, ist doch klar. Sie aber sind anscheinend zu krank, um Ihre bisherige Stelle weiter zu bewältigen und haben deshalb eine LTA aufgrund Ihrer Krankheit beantragt. Und wollen nun auf Kosten der Beitrags-/und Steuerzahler einen Meistertitel erwerben. Die Umsetzung in einem Betrieb möglichen anderen Arbeitsplatz tut's doch eigentlich auch.... 'Grundsätzlich' haben Sie aber ja schon eine Bewilligung. Nun müssen Sie nur noch nachweisen, dass Sie dann auch eine realistische 'Aussicht' auf einen - tatsächlich mit diesem Titel und passend zu Ihren gesundheitlichen Einschränkungen - Arbeitsplatz haben. Und deshalb sollten Sie ja nun Ihren Rehafachberater fragen, wie denn dieser 'Nachweis über eine Stelle' aussehen soll/muss. Und wenn Sie alleine dort nicht weiter kommen, dann kann ja vielleicht der Rehaberater mal mit Ihrem Chef direkt sprechen, ist auch noch ne Möglichkeit... 'Meister' ist übrigens eine Ausbildungsbezeichnung, der erst nach bestandener Prüfung verwendet werden darf, also sind Sie mit Ihrem Nickname etwas voreilig. Trotzdem ganz viel Erfolg!
IHK Ausschussam 05.06.2024 | 06:37
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
Was reden Sie hier für einen Mist. Kennen Sie die Voraussetzungen, die entsprechenden Ausbildungsmodule oder sitzen Sie wie ich in einem Prüfungsausschuss. Man kann nur mit den Kopf schütteln.
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