Hallo,
eine allgemeine Aussage, kann man hierzu nicht treffen. Hier ist immer eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Wenn Sie einen Job gefunden haben, müssen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.
Er prüft dann in der Gesamtschau Ihrer Leistungseinschränkungen und der Anforderungen des neuen Jobs, ob und ggf. in welchem Umfang weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt. Erst dann kann Ihnen mitgeteilt werden, ob weiterhin ein Anspruch auf Rente besteht, ggf. in Form einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.