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Experten-Antwort

Rückforderung

von Fischer17.01.2024 | 19:51
321 Ansichten
4 Antworten
Darf die Rentenversicherung eine Sepa Überweisung von meinem Konto an sich selbst vornehmen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.01.2024 | 07:57

Hallo Fischer,

 

im Falle von der Zahlung einer Rente nach dem Tod der rentenberechtigten Person ist die Bank in bestimmten Konstellationen grundsätzlich verpflichtet, den überzahlten Betrag an die Rentenversicherung zu erstatten. Diese Fallkonstellation liegt bei Ihnen offensichtlich nicht vor. Mit den gemachten Angaben sind uns daher keine weiteren Auskünfte möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

kurz und knappam 17.01.2024 | 19:58
Es gibt verschiedene Gründe, bei denen Sie Ihr Einverständnis 'automatisch' gegeben haben, dass Rückforderungen verrechnet werden dürfen. z.B. wenn ein Hinzuverdienst die Rente mindert. Das allerdings löst noch keine Rückbuchung aus, sondern kürzt nur die Zahlung. Aber wenn z.B. im Falle einer Hinterbliebenenrente etwas zu viel überweisen (weil kein Anspruch mehr bestand), dann wird auch einfach der überbezahlte Betrag zurück gebucht. Da bedarf es keiner besonderen Erlaubnis Ihrerseits.
kurz und knappam 17.01.2024 | 19:59
...zuviel 'überwiesen wurde' sollte im Vorbeitrag eigentlich stehen :-)
Ultraam 18.01.2024 | 07:23
Ein bisschen mehr Kontext wäre gut. In welchem Zusammenhang erfolgte die Buchung?
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