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Experten-Antwort

Rückforderung Übergangsgeld im Krankheitsfall bei Rehaumschulung

von Sarah03.09.2023 | 06:21
345 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich habe eine Frage zur Rückforderung der Leistungen im Krankheitsfall. Und zwar mache ich eine Reha Umschulung und bin hin und wieder aufgrund meines Gesundheitszustandes Krank. Im Bezug eines Krankenscheine steht mir keine Fahrtkosten Leistung zu und wird zurück verlangt. Das ist klar. Was neu ist das jetzt auch für die Tage die ich ausfiel, die Tagessätze Übergangsgeld zurück gefordert werden von der Agentur für Arbeit. Ist das korrekt? Das hatte ich nämlich nie. Es waren immer nur die Fahrtkosten. Viele Grüße,Sarah

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sarah,

 

Ihrer Anfrage ist zu entnehmen, dass die Leistung über die Agentur für Arbeit als zuständiger Kostenträger läuft. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an die zuständige Argentur für Arbeit. Zum Leistungsrecht eines anderen Sozialversicherungsträgers kann im Rahmen des Forums leider keine Auskunft gegeben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

..am 03.09.2023 | 06:46
Die Agentur für Arbeit wird Ihre Frage sicherlich gerne beantworten. https://www.arbeitsagentur.de/
Falsches Forumam 03.09.2023 | 07:26
Wie wäre es denn, wenn Sie sinnvollerweise diese Frage der AfA und nicht der Rentenversicherung stellen? Manche Fragensteller sind schon sehr merkwürdig.
Deutsche Rentenversicherung
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