Hallo Anne,
da aufgrund des Fehlers der Krankenkasse die Nachzahlung beim Rentenversicherungsträger nicht mehr zur Verfügung stand, wendet sich die Krankenkasse an Sie. Sie kann von Ihnen im Rahmen der Vorschriften des Zehnten Sozialgesetzbuches zuviel gezahltes Krankengeld zurückfordern, wenn die Anspruchsvoraussetzungen hierfür gegeben sind. Dies kann nur die Krankenkasse prüfen. Bitte wenden Sie sich daher direkt an Ihre Krankenkasse.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn es einen Irrtum zu ihren Ungunsten gegeben hätte, dann hätten Sie doch auch nicht auf eine Nachforderung verzichtet
Die DRV kann das ablehnen, der Versicherte aber nicht? 🤔
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