Hallo Wolf,
bei der Erstattung von Beträgen aus der Nachzahlung Ihrer Erwerbsminderungsrente handelt es sich nicht um eine Rückerstattung evtl. an die Rentenversicherung gezahlter Beiträge, sondern um die Erstattung von Leistungen die an Sie gezahlt wurden, auf die Sie unter Berücksichtigung der nunmehr rückwirkend zu zahlenden Erwerbsminderungrente aber eigentlich keinen Anspruch gehabt hätten.
Damit die erstattungsberechtigten Leistungsträger, die an Sie zu viel gezahlten Beträge nicht direkt von Ihnen zurückfordern müssen und die Erstattungsbeträge auch auf die Höhe der für den gleichen Zeitraum zustehenden Rentenbeträge begrenzt werden, erfolgt die Erstattung aus der Nachzahlung der Rente für die entsprechenden Zeiträume. Dieses, das Verwaltungsverfahren vereinfachende Verfahren, schützt letztlich auch Sie als Betroffenen, dass die an die erstattungsberechtigten Leistungsträger zurückzuzahlenden Beträge nicht höher sind, als die für den gleichen Zeitraum zustehende Rente.