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Experten-Antwort

Rückforderung vom Jobcenter an Rentenversicherung

von Wolf07.03.2024 | 05:45
5278 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo , ich bekomme Rückwirkend die Erwerbsminderungsrente anerkannt. Daher erhalte ich auch eine Rückerstattung für diesen Zeitraum. Nun hat das Jobcenter für den Zeitraum wo ich Bürgergeld bezogen habe , einen Erstattungsanspruch an die Rentenversicherung gestellt und möchte 1743,94 € für den Zeitraum vom 1.8.2023 - 31.1.24 haben .Diesen Betrag hat die Rentenversicherung von meiner Rentennachzahlung abgezogen. Wie kann das aber sein , da das Jobcenter keine Zahlung in dieser Zeit an die Rentenversicherung gezahlt hat ???? Es wird nur die Zeit vom Bezug des Bürgergelds an die Rentenversicherung weiter gegeben damit keine Lücken in meinem Versicherungsverlaufs entstehen . Das selbe betrifft auch meinem Bezug von Arbeitslosengeld 1 wo das Arbeitsamt einen Erstattungsanspruch gestellt hat , was jetzt die Rentenversicherung von meiner Rentennachzahlung abgezogen hat . Das Amt hatte ja die Rentenbeiträge an die Rentenversicherung von meinem Arbeitslosengeld abgeführt. Darf die Rentenversicherung diesen Betrag von meiner Rückerstattung abziehen oder muss sie das selbst mit dem Arbeitsamt klären ??????? Ich beziehe seit 1.2.24 die volle Erwerbsminderungsrente.Anspruch besteht vom 1.8.22 - 29.2.24. Ab Februar bis zum Beginn der Altersrente im November 2024 wo ich 66 Jahre werde .( geb.5.11.1958 )

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolf,

 

bei der Erstattung von Beträgen aus der Nachzahlung Ihrer Erwerbsminderungsrente handelt es sich nicht um eine Rückerstattung evtl. an die Rentenversicherung gezahlter Beiträge, sondern um die Erstattung von Leistungen die an Sie gezahlt wurden, auf die Sie unter Berücksichtigung der nunmehr rückwirkend zu zahlenden Erwerbsminderungrente aber eigentlich keinen Anspruch gehabt hätten. 

 

Damit die erstattungsberechtigten Leistungsträger, die an Sie zu viel gezahlten Beträge nicht direkt von Ihnen zurückfordern müssen und die Erstattungsbeträge auch auf die Höhe der für den gleichen Zeitraum zustehenden Rentenbeträge begrenzt werden, erfolgt die Erstattung aus der Nachzahlung der Rente für die entsprechenden Zeiträume. Dieses, das Verwaltungsverfahren vereinfachende Verfahren, schützt letztlich auch Sie als Betroffenen, dass die an die erstattungsberechtigten Leistungsträger zurückzuzahlenden Beträge nicht höher sind, als die für den gleichen Zeitraum zustehende Rente.


 

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16 Antworten

Unglaublicham 07.03.2024 | 05:58
2x Leistung beziehen geht nicht! Daher fordern die anderen das Geld zurück. Wollen Sie sich bereichern? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossarein…
Ultraam 07.03.2024 | 06:23
Durch die Bewilligung der Rente ist Ihr Anspruch auf Bürgergeld und Arbeitslosengeld rückwirkend entfallen. Das Geld stand Ihnen nicht zu, weil Sie anstelle dessen eine Rente bekommen. Das Geld ist also zurückzuzahlen. Damit Sie das nicht selbst machen müssen, nimmt Ihnen die Rentenversicherung die Arbeit ab und erstattet den anderen Leistungsträgern den Betrag direkt aus der Rentennachzahlung. Das ist in Service für Sie.
Wolfam 07.03.2024 | 08:25
Da haben sie mich falsch verstanden .Möchte nicht zweimal Leistung !!!!!!! Es geht darum daß das Jobcenter keine keine Rentenbeträge zur Rente an die Rentenversicherung leistet .Als Bezieher von Bürgergeld wir nur die Zeitcder Leistung weitergeleitet. Das Jobcenter übernimmt b.z.w leitet keine Leistung zur Rente weder an die Rentenversicherung oder an mich !!!!!!!!!!! Darum kann sie auch kein Geld von der Rentenversicherung bekommen. Sie hat nie was gezahlt!!!!!!!!!!!! Besser vorher richtig lesen oder informieren bevor sie sich aufregen !!!!
Ganz einfacham 07.03.2024 | 10:55
Widerspruch einlegen und Gerichtsvollzieher beauftragen.
Schadeam 07.03.2024 | 11:22
.....das ist wieder mal der beste Tipp eines Menschen, der keine Ahnung hat.......wenn sich Bürgergeld und Rente rückwirkend überschneiden, ist es sonnenklar, dass der Kunde nicht gleichzeitig beides verlangen kann. Der Gerichtsvollzieher würde sich da totlachen (und sich höchstens vom Kunden seine Arbeit für diesen "unsinnigen Fall" bezahlen lassen).
Manometeram 07.03.2024 | 11:59
Dümmer geht's nicht...
ach wasam 07.03.2024 | 12:08
Zitat von Wolf anzeigenausblenden
Es ist völlig irrelevant, ob das Jobcenter Beiträge zur 'Rentenversicherung' bezahlt hat (oder an die (Krankenkasse). SIE haben Monat für Monat einen Betrag erhalten. Und SIE haben weder RV-Beiträge noch KV/PV davon bezahlt. Und nun wird Monat für Monat der 'Zahlbetrag der Rente' (also ohne KV/PV, denn da müssen SIE jetzt Ihren Anteil mittragen) an das Jobcenter zurück erstattet. Ist also so, als wenn Ihre Frau Ihnen Haushaltsgeld gegeben hätte und deshalb nun die Rentenzahlung auf ihr Konto kommt. Kein Grund sich unnötig aufzuregen.
Ham 07.03.2024 | 14:49
Zitat von Wolf anzeigenausblenden
Sie hätten aber ohne dieses Procedere zweimal Leistung, nämlich Bürgergeld UND Rente. Das Jobcenter bezahlt keine Rentenbeiträge, jedoch das Bürgergeld. Nun sind Sie aber für diese Zeit schon Rentner geworden, ergo entfällt dafür das Bürgergeld und das Jobcenter möchte es zurück. Sie haben ja dafür die Rente!
heinzbeer@yahoo.deam 30.07.2024 | 08:29
Es stimmt Wiederspruch einlegen bei beiden Behördlich,ohne Zustimmung des rentenberechtigten keine nachträgliche Zahlung an die Ämter Die Rückzahlung entsteht erst wenn Ab den Zeitpunkt monatlich der Rentenzahlung also nicht auf den gesamten Rückzahlungsbedarf. Ohne bescheide u.information der beiden sozial Träger durch Wiederspruch geltend machen. Durch die ueberlange Verfahrensdauer der DRV ist das hnen ein Vermögen Schaden entstanden der ist gegen zuhalten.
Tinaam 13.10.2024 | 06:41
Zitat von heinzbeer@yahoo.de anzeigenausblenden
Ich habe auch eine Erstattung von der Erwerbsminderungsrente bekommen, die ich aber nicht ausgezahlt bekomme. Seit zwei Monaten versucht die Rentenversicherung das Jobcenter zu erreichen, egal welche Nummer sie nehmen es geht keiner ans ☎️ Sind per Fax und Email kontaktiert worden aber passiert ist immer noch nicht. Anscheinend will das Bügergeldamt kein 💰 Es geht auch anders rum nicht 😉
Miss Luana aus NRWam 12.08.2025 | 10:35
Leider ja.....mir ist das gleiche passiert...und mein Rechtsanspruch sagte laut Gesetz dürfe das es Jobcenter machen. Ich war genauso wie Sie auf 180 und war wie ein wilder Stier.....warum zieht man mir907,47 für einen Monat ab......ich bekam ja nur ca 560 € Bürgergeld das wären bei 560,00€ Bürgergeld nur 7840,00€. aber ich soll 12.704,58€ zahlen...das wären pro Monat aber 907,47€ pro Monat...wie oder wer Rechnet da.....??? Dennoch steht im Gesetzt das sie das dürfen...ich glaube das ich da nicht Rechen kann...mein Rechtsbeistand sagte mir ich werde Haushoch verlieren...na...da sind sie aber geplättet was...ich war es auch ... ich wünsche Ihnen dennoch eine glückliche Rente und noch einige Jahre mit Gesundheit
Angelam 10.11.2025 | 01:28
Zitat von Miss Luana aus NRW anzeigenausblenden
Ne das ist schon richtig! Die ziehen auch die KV Beiträge ab, aber die bekommst du wieder von der KV selbst. Es geht bei dem Verwaltungsakt nur um die vollständige Abrechnung vom Bürgergeld und das sind die 563€ + die KV Beiträge ggf + Wohngeld. Ich warte auch noch darauf was mir abgezogen wird. Bekomme ganze 6 Jahre Rente nachgezahlt. Jobcenter können max nur 4 Jahre rückwirkend abziehen und da die vorher keinen Erstattungsantrag eingereicht haben sowie ich von den jetzigen 4 Jahre nur 3 Leistungen nach SGB ii erhalten habe, bleibt auch mehr übrig. Steuer n Jahr wird komplizierter. GdB + §35 + Fünftelregel wird noch interessant. Nicht vergessen, Nachzahlung ist beim Finanzamt über Steuererklärung als einmaliges Einkommen anzugeben!
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