Hallo Mimi,
da bei der Rentengewährung die entstandene Nachzahlung noch nicht an Sie ausgezahlt wurde, werden hier erst evtl. entstandene Erstattungsansprüche anderer Stellen abgewartet. Sobald alle Rückmeldungen vorliegen wird geprüft, ob und wie viel von der entstandenen Nachzahlung noch nicht beansprucht wurde. Wenn also noch eine Restsumme besteht, wird diese als Einmalzahlung an Sie ausgezahlt.
Ihre Abschlussfrage geht tatsächlich ins Arbeitsrecht und kann von hier leider nicht beantwortet werden.
Bitte wenden Sie sich dafür an einen Fachanwalt.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
In der Regel weiß man, dass das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist oder anteilig zu kürzen ist, wenn kein Anspruch auf Entgelt für die entsprechenden Monate des Jahres besteht sollten Sie ein Krankengeldzuschuss bekommen haben, ist dieser auch zurückzuzahlen.
In der Regel weiß man, dass das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist oder anteilig zu kürzen ist, wenn kein Anspruch auf Entgelt für die entsprechenden Monate des Jahres besteht sollten Sie ein Krankengeldzuschuss bekommen haben, ist dieser auch zurückzuzahlen.
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