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Experten-Antwort

Rückforderung von Zahlung Sterbevierteljahr bei extrem niedriger Witwenrente?

von Tina09.11.2023 | 21:22
634 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, mein verstorbener Mann (vor wenigen Tagen) hat jahrzehntelang deutlich weniger verdient als ich. Aus unseren Eheumständen ergibt sich für mich der Anspruch auf die "Große Witwenrente". Die Berechnung ergibt eine monatliche Witwenrent von ca. 45 € für mich. Mit der nächsten Pensionserhöhung (04/2024) ergibt sich ein neuer Anspruch von 0,00 €. Die drei "Vollrenten" für das Sterbevierteljahr wären also ein Vorschuss auf " nichts". Muss ich in dieser Konstellation davon ausgehen, dass der ausgezahlt "Vorschuss" von der GRV zurückgefordert werden kann bzw. zurückgefordert wird? Bitte keine Mutmaßungen; Fakten! Vielen Dank, Tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

 

grundsätzlich wird die Witwenrente im sog. Sterbevierteljahr (erste drei Monate nach dem Tod des Rentenbeziehers) ohne die Anwendung einer Einkommensanrechnung berechnet/ausgezahlt. Insoweit wäre prinzipiell nicht mit einer Rückforderung einer „überzahlten“ Witwenrente zu rechnen.

 

Ob die Witwenrente in Ihrem konkreten Einzelfall auch tatsächlich in zutreffender Höhe gezahlt wurde, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings auch nur mutmaßen. Um „Fakten“ bzw. eine verbindliche Auskunft zu erhalten, sollten Sie sich ggf. direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe in Verbindung setzen.


 

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4 Antworten

Klugpuperam 09.11.2023 | 22:44
Im Sterbevierteljahr keine Einkommensanrechnung, erst danach. Daher keine Rückforderung zu befürchten.
Magic Mushroomam 10.11.2023 | 08:09
Wenn nichts zurückzuzahlen ist, weshalb dann Ratenzahlung??? Wie viele Raten in Höhe von 0,00 Euro wollen Sie den zahlen?
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