Hallo Tina,
grundsätzlich wird die Witwenrente im sog. Sterbevierteljahr (erste drei Monate nach dem Tod des Rentenbeziehers) ohne die Anwendung einer Einkommensanrechnung berechnet/ausgezahlt. Insoweit wäre prinzipiell nicht mit einer Rückforderung einer „überzahlten“ Witwenrente zu rechnen.
Ob die Witwenrente in Ihrem konkreten Einzelfall auch tatsächlich in zutreffender Höhe gezahlt wurde, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings auch nur mutmaßen. Um „Fakten“ bzw. eine verbindliche Auskunft zu erhalten, sollten Sie sich ggf. direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe in Verbindung setzen.