Hallo Alois,
von der Rentenversicherung erfolgt keine Rückmeldung an den Arbeitgeber.
Ob Sie die Aufnahme des Minijobs melden müssen und welche Konsequenzen eine Nichtmeldung hat, ist - wie bereits geschrieben wurde - eine Frage des Arbeitsrechts.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung