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Experten-Antwort

Rückmeldung der Rentenversicherung an meinen Hauptarbeitgeber

von Alois25.01.2024 | 17:07
307 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte neben meinem Hauptjob einen Minijob aufnehmen. Erfährt mein AG des Hauptjobs über die Rentenversicherung von meinem Minijob. Gibt es hier eine Rückmeldung von Ihnen. Und wenn ja, wie wäre es, wenn ich mich von der Rentenpflicht des Minijobs befreien lasse? Erfährt mein AG dann evtl. auch von meinem Minijob?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alois,

 

von der Rentenversicherung erfolgt keine Rückmeldung an den Arbeitgeber. 

 

Ob Sie die Aufnahme des Minijobs melden müssen und welche Konsequenzen eine Nichtmeldung hat, ist - wie bereits geschrieben wurde - eine Frage des Arbeitsrechts.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

AGam 25.01.2024 | 17:45
Sie sind sogar verpflichtet Ihrem aktuellen Arbeitgeber das 2. Arbeitsverhältnis mitzuteilen, ebenso wie Sie Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeber Ihres Minijobs zu melden haben. Wenn Sie schon ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben, macht eine Versicherungspflicht im Minijob wenig Sinn.
Geraldam 25.01.2024 | 18:34
Zitat von AG anzeigenausblenden
Ergänzend, man benötigt u. U. sogar die Erlaubnis des (Haupt) Arbeitgebers für den zweiten Job. So hat der Arbeitgeber berechtigtes Interesse, dass der geplante Job der Haupttätigkeit nicht entgegen steht. Auch gesundheitliche Aspekte, die Arbeitszeit oder das Arbeiten für die Konkurrenz sind mögliche Ausschlusskriterien.
Aloisam 26.01.2024 | 05:55
Zitat von Gerald anzeigenausblenden
Danke für Deine Antwort. 1. Brauche ich meinem Hauptarbeitgeber keine Meldung machen, weil es vertraglich nicht fixiert ist und 2. wurde meine Frage mit keinem Wort beantwortet.
Feliam 26.01.2024 | 07:24
Zweimal nein.
Schadeam 26.01.2024 | 07:53
Das ist Arbeitsrecht und nicht Rentenrecht - also sind Sie im falschen Forum. Höchstwahrscheinlich ergibt sich aus den Pflichten eines Arbeitnehmers, dass er sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen muss. Aber wie gesagt: ist Arbeitsrecht und nicht "das Bier der DRV".
ThomasRam 26.01.2024 | 17:20
Na, hoffentlich haben Sie da nichts (Vertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen) übersehen ... Sobald ein Interessenskonflikt entstehen könnte, müssen Sie das mit Ihrem AG klären. https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/nebentaetigkeit…
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