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Experten-Antwort

rückwirkend bewilligte EMR

von Siggi10.08.2024 | 17:06
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich lese oft, das EMR rückwirkend bewilligt wird Trifft das nur zu wenn man zu diesem Datum den Antrag gestellt hat? Oder besteht auch die Möglichkeit jetzt den Antrag zu stellen mit Hinweis das der Leistungsfall also die Erkrankung 2020 eingetreten ist? Wenn die EMR rückwirkend bewilligt wird wonach wird dann die Höhe der Rente berechnet? Leistungsfall 2020 Beantragt wird EMR 2024 2024 wäre etwas höher Arbeitsfähig war ich vor 2020 auch schon nicht mehr Es gibt da aber keine Diagnosen 2020 hatte ich eine schwere OP mit Folgen Jetzt auch Pflegegrad 2 Die Altersrente schrumpft zunehmend weil keine Beiträge gezahlt werden Mit ganz viel Glück bekomme ich vielleicht unbefristet EMR mit Bestandsschutz? Freue mich über einen Rat von euch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf EM-Rente und Leistungsfall-DatumWelches Leistungsfall-Datum (also das erste Vorliegen der Erwerbsminderung) von der DRV festgelegt wird bei Gewährung einer EM-Rente, kann niemand vorhersagen. Vieles ist möglich, zum Beispiel die erste AU-Bescheinigung einer lange fortdauernden Krankheit, das Datum einer Reha-Antragstellung, das Datum eines Reha-Endes oder auch ein ganz anderes Datum. Welches Datum von der DRV festgesetzt wird, hängt von der Gesamtschau aller Befundberichte und sonstiger Informationen ab. Man kann im EM-Antrag selber auch kein Datum für den EM-Rentenbeginn angeben. Es kann auch gut sein, dass der Leistungsfall-Datum der Rente relativ weit in der Vergangenheit festgestellt wird, dann der Beginn der Rente aber trotzdem nur auf ein aktuelles oder nur wenig zurückliegendes Datum festgesetzt wird (z.B. wegen der eben erst spät erfolgten Antragsstellung). Darauf hat man als Antragsteller schlicht keinen Einfluss. DIeses Leistungsfall-Datum ist aber deswegen so wichtig, weil zur Berechnung der Rentenhöhe nur die Beitragszeiten herangezogen werden, die VOR diesem Leistungsfall-Datum liegen, völlig unabhängig davon, wann der Rentenbeginn dann real ist. Alle späteren Beiträge spielen dafür keinerlei Rolle. Eine UNBEFRISTETE EM-Rente wird nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt, darauf braucht man also eher nicht zu hoffen. Ob beim Wechsel von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrenten-Art der Bestandsschutz gilt, hängt aber in keiner Weise vom Leistungsfall-Datum ab. Dieser Bestandsschutz nach §88, SGB 6, gilt immer dann, wenn entweder nahtlos gewechselt wird, oder wenn zwischen dem Ende der EM-Rente und dem Beginn der Altersrente eine Lücke von maximal 24 Monaten liegt.

absolut richtig

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8 Antworten

EMam 10.08.2024 | 17:37
Wenn Sie den Antrag stellen wird geprüft, wann der Leistungsfall eingetreten ist. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Seite 18-19 Nutzen Sie auch die Suchfunktion (Lupe). Der Leistungsfall wird nach Antragstellung vom sozialmedizinischen Dienst Ihres zuständigen Rententrägers festgelegt!
Mondkindam 10.08.2024 | 17:41
Wenn festgestellt wird, das der Leistungsfall bereits 2020 eingetreten ist und Sie haben erst jetzt den Rentenantrag gestellt, beginnt die Rente mit dem Antragsmonat, da der Antrag verspätet gestellt worden ist. § 99 Abs. 1 SGB VI. Zu einem früheren Rentenbeginn würden Sie nur kommen wenn Sie bereits einen Reha-Antrag gestellt haben und der Reha-Antrag umgedeutet wird, heißt als Rentenantragsdatum gilt das Datum des Reha-Antrages.
EM-Rente und Leistungsfall-Datumam 10.08.2024 | 17:54
Welches Leistungsfall-Datum (also das erste Vorliegen der Erwerbsminderung) von der DRV festgelegt wird bei Gewährung einer EM-Rente, kann niemand vorhersagen. Vieles ist möglich, zum Beispiel die erste AU-Bescheinigung einer lange fortdauernden Krankheit, das Datum einer Reha-Antragstellung, das Datum eines Reha-Endes oder auch ein ganz anderes Datum. Welches Datum von der DRV festgesetzt wird, hängt von der Gesamtschau aller Befundberichte und sonstiger Informationen ab. Man kann im EM-Antrag selber auch kein Datum für den EM-Rentenbeginn angeben. Es kann auch gut sein, dass der Leistungsfall-Datum der Rente relativ weit in der Vergangenheit festgestellt wird, dann der Beginn der Rente aber trotzdem nur auf ein aktuelles oder nur wenig zurückliegendes Datum festgesetzt wird (z.B. wegen der eben erst spät erfolgten Antragsstellung). Darauf hat man als Antragsteller schlicht keinen Einfluss. DIeses Leistungsfall-Datum ist aber deswegen so wichtig, weil zur Berechnung der Rentenhöhe nur die Beitragszeiten herangezogen werden, die VOR diesem Leistungsfall-Datum liegen, völlig unabhängig davon, wann der Rentenbeginn dann real ist. Alle späteren Beiträge spielen dafür keinerlei Rolle. Eine UNBEFRISTETE EM-Rente wird nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt, darauf braucht man also eher nicht zu hoffen. Ob beim Wechsel von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrenten-Art der Bestandsschutz gilt, hängt aber in keiner Weise vom Leistungsfall-Datum ab. Dieser Bestandsschutz nach §88, SGB 6, gilt immer dann, wenn entweder nahtlos gewechselt wird, oder wenn zwischen dem Ende der EM-Rente und dem Beginn der Altersrente eine Lücke von maximal 24 Monaten liegt.
Siggiam 10.08.2024 | 22:48
Zitat von Mondkind anzeigenausblenden
Dankeschön Reha hatte ich 2021 gestellt Wurde abgelehnt Kann mich nicht mehr genau erinnern ob ich eine EMR beantragt hatte. Habe so eine vage Erinnerung an ein Schreiben das ich noch 6 Stunden arbeiten könnte Oder war das die Antwort auf den Reha Antrag?
Siggiam 10.08.2024 | 23:08
Zitat von EM-Rente und Leistungsfall-Datum anzeigenausblenden
EM-Rente und Leistungsfall-Datum schrieb

Welches Leistungsfall-Datum (also das erste Vorliegen der Erwerbsminderung) von der DRV festgelegt wird bei Gewährung einer EM-Rente, kann niemand vorhersagen. Vieles ist möglich, zum Beispiel die erste AU-Bescheinigung einer lange fortdauernden Krankheit, das Datum einer Reha-Antragstellung, das Datum eines Reha-Endes oder auch ein ganz anderes Datum.

Welches Datum von der DRV festgesetzt wird, hängt von der Gesamtschau aller Befundberichte und sonstiger Informationen ab.

Man kann im EM-Antrag selber auch kein Datum für den EM-Rentenbeginn angeben.

Es kann auch gut sein, dass der Leistungsfall-Datum der Rente relativ weit in der Vergangenheit festgestellt wird, dann der Beginn der Rente aber trotzdem nur auf ein aktuelles oder nur wenig zurückliegendes Datum festgesetzt wird (z.B. wegen der eben erst spät erfolgten Antragsstellung).

Darauf hat man als Antragsteller schlicht keinen Einfluss.

DIeses Leistungsfall-Datum ist aber deswegen so wichtig, weil zur Berechnung der Rentenhöhe nur die Beitragszeiten herangezogen werden, die VOR diesem Leistungsfall-Datum liegen, völlig unabhängig davon, wann der Rentenbeginn dann real ist.

Alle späteren Beiträge spielen dafür keinerlei Rolle.

Eine UNBEFRISTETE EM-Rente wird nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt, darauf braucht man also eher nicht zu hoffen.

Ob beim Wechsel von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrenten-Art der Bestandsschutz gilt, hängt aber in keiner Weise vom Leistungsfall-Datum ab.

Dieser Bestandsschutz nach §88, SGB 6, gilt immer dann, wenn entweder nahtlos gewechselt wird, oder wenn zwischen dem Ende der EM-Rente und dem Beginn der Altersrente eine Lücke von maximal 24 Monaten liegt.

Dankeschön Ist ja sehr kompliziert Verstehe ich richtig? Wenn der Leistungsfall rückwirkend festgelegt wird und ab dem Datum die vorherigen Beiträge ausschlaggebend sind dann richtet sich die Rentenhöhe nach dem Wert. Ist also weniger ? Entschuldigung Versuche es morgen noch mal
Schadeam 11.08.2024 | 06:07
Stellen Sie doch einfach den Rentenantrag, dann sehen Sie ob und ab wann Sie Rente bekommen. Was soll die Spekulation im Forum? Und dass die Altersrente schrumpft wenn Sie nichts mehr einzahlen, stimmt einfach nicht. Sie steigt halt nicht mehr, aber wird nicht weniger.
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