Guten Tag Rudolf,
der Beginn einer Erwerbsminderungsrente ist abhängig vom festgestellten Leistungsfall. Diesen können Sie Ihrem Bescheid entnehmen. Bei der Gewährung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist zudem noch zu beachten, dass diese erst ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) geleistet wird.
Näheres zu Ihrem spezifischen Fall können wir Ihnen an dieser Stelle nicht sagen. Sie sollten sich zur individuellen Klärung direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ja, weil sie nun den Leistungsfall auf November 24 gelegt haben. Vielleicht war das der Widerspruch. Befristete Renten beginnen immer sechs Monate danach und das wäre dann Juni 2025.
Bei befristeter EMR beginnt die (Zahlung der) EMR 7 Monate ab dem Leistungsfall.
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