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Experten-Antwort

Rückwirkend volle Erwerbsminderungsrente - Krankengeld als Hinzuverdienst?

von Matilde 06.03.2024 | 15:43
584 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bekomme rückwirkend die volle Erwerbsminderungsrente ab Juli 2023 zugesprochen. Ich habe im Juli noch Gehalt gehabt und ab August Krankengeld. Wird das Krankengeld als Hinzuverdienst gerechnet? Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2023 für mich? Gilt der komplette Hinzuverdienstfreibetrag oder nur ein Hinzuverdienstfreibetrag von Juli bis Dezember (also der halbe Freibetrag)? Wird mein Gehalt von Januar bis Juli ggf. auch als Hinzuverdienst gerechnet oder gilt das mit dem Hinzuverdienst erst ab Juli (dem Beginn der Rente)? Vielen Dank. Matilde

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.03.2024 | 17:14

Hallo Matilde,

 

dem Beitrag von „Anntworten" vom 06.03.2024 | 16:20 kann ich zustimmen.


 

4 Antworten

Mondkindam 06.03.2024 | 15:52
Das Krankengeld ist kein Hinzuverdienst. Die Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung und stellt die Krankengeldzahlung ein sobald sie die Mitteilung über die Rentengewährung erhält.
Anntwortenam 06.03.2024 | 16:20
1) Das Krankengeld ist kein Hinzuverdienst, die DRV erstattet der Krankenkasse automatisch das Krankengeld aus Ihrer EM-Rente. 2) Die Hinzuverdienstgrenze gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr, also für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Ihr Hinzuverdienst wird dieser jährlichen Hinzuverdienstgrenze gegenübergestellt. Es ist also grundsätzlich auch möglich, nur einen Teilzeitraum im Jahr zu arbeiten und damit die gesamte jährliche Hinzuverdienstgrenze auszuschöpfen 3) Da Sie im ersten Halbjahr 2023 noch keine EM-Rente bezogen haben, zählt das Gehalt im 1. Halbjahr 2023 auch nicht als Hinzuverdienst.
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