Hallo Matilde,
dem Beitrag von „Anntworten" vom 06.03.2024 | 16:20 kann ich zustimmen.
1) Das Krankengeld ist kein Hinzuverdienst, die DRV erstattet der Krankenkasse automatisch das Krankengeld aus Ihrer EM-Rente.
2) Die Hinzuverdienstgrenze gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr, also für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Ihr Hinzuverdienst wird dieser jährlichen Hinzuverdienstgrenze gegenübergestellt. Es ist also grundsätzlich auch möglich, nur einen Teilzeitraum im Jahr zu arbeiten und damit die gesamte jährliche Hinzuverdienstgrenze auszuschöpfen
3) Da Sie im ersten Halbjahr 2023 noch keine EM-Rente bezogen haben, zählt das Gehalt im 1. Halbjahr 2023 auch nicht als Hinzuverdienst.
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