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Experten-Antwort

Rückwirkende Nachzahlung einer Erwerbsminderungsrente aus EU Staat

von Marie02.12.2025 | 18:10
261 Ansichten
3 Antworten
Die Nachzahlungssumme ist mit der EM-Bescheid rückwirkend 1,5 Jahre später genehmigt und ausgezahlt worden, gerade in der Zeit, wo ich Grundsicherung Leistung nach SGB XII beziehe. Obwohl die Summe aus den vergangenen Jahren ohne Leistungsbezug der Sozialhilfe ist, verlangt das Amt die Komplette Rückerstattung der Nachzahlung. Die Summe habe ich bereits bei meinem Einkommensteuerbescheid angegeben und ich bin auch nicht steuerpflichtig. Ist es rechtlich erlaubt diese Rückzahlung anzufordern.?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.12.2025 | 08:34

Hallo Marie,

Ihre Frage betrifft nicht das Rentenrecht, sondern das Recht der Sozialhilfe. Fragen Sie bitte bei Ihrem Sozialhilfeträger oder einem Forum für SGB XII nach.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Gam 02.12.2025 | 18:31
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen und Ihnen Geld zufließt, zählt wann Sie es bekommen und nicht, wann der Anspruch entstanden ist 🤷
Oh Mannam 02.12.2025 | 20:06
Fragen Sie das Sozialamt, die fordern Ihre Leistungen zurück und nicht die Rentenversicherung.
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