Hallo,
jede Rente wird ab Rentenbeginn - ggf. rückwirkend - für den jeweiligen Monat in der zustehenden Rentenhöhe unter Berücksichtigung des jeweiligen aktuellen Rentenwertes (und damit inklusive eventueller Erhöhungen) berechnet. Im Anschluss wird geprüft, ob dieser Anspruch komplett an Sie ausgezahlt wird oder ein Erstattungsanspruch anderer Sozialleistungsträger aufgrund bereits geleisteter anderer Sozialleistungen vorab befriedigt werden muss. D.h.: Ja, Sie partizipieren an den jährlichen Steigerungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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