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Experten-Antwort

Rückwirkende Teilerwerbsminderungsrente

von Stefan26.06.2025 | 17:24
240 Ansichten
11 Antworten
Guten Tag, ich werde zeitnah arbeitsfähig aus der Reha entlassen. Die sozialmedizinische Beurteilung bescheinigt mir eine Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 h in meinem aktuellen Job als auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Meine gesundheitlichen Probleme begannen schon 2019. Seit 2021 arbeite ich nur noch 4 h täglich. 2024 hat man erst rausgefunden, was mit mir los ist - deswegen erst jetzt die Reha. Ich werde jetzt zeitnah einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente stellen. Ist es möglich diesen auf den Zeitpunkt "zurückzudatieren", als ich nur noch 4 h pro Tag gearbeitet habe? Meine heutigen Beschwerden sind deckungsgleich mit denen von 2021.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2025 | 05:43

Hallo Stefan,

 

den Ausführungen von "Flausch" können wir uns grundsätzlich anschließen. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Sehr schwierigam 26.06.2025 | 17:39
Falls Sie überhaupt eine EM-Rente bewilligt bekommen (denn das ist absolut nicht sicher), dann wird das Leistungsfall-Datum (Beginn) der Erwerbsminderung von der DRV in der Gesamtschau aller vorliegenden Dokumente, vor allem den medizischen Befunden, festgelegt. Darauf haben Sie selber wenig bis keinen Einfluss. Sie können höchstens alle Befundberichte , die Sie seit 2021 oder noch früher)haben, mit einreichen und im Selbseinschätzungsbogen (Formular R0215) ausführen, dass Ihre Einschränkungen schon mindestens seit 2021 bestehen. Sollten Sie mit dem Bescheid und dem Leistungsfall-Datum dann nicht zufrieden sind, können Sie Widerspruch und Klage einreichen. Es dütfte aber sehr schwierig werden, einen dann 4(!) Jahre zurückliegenden EM-Rentenbeginn rechtlich durchzusetzen, denn dazu brauchen Sie, wie oben schon erwähnt, mindestens möglichst genau passende und sehr aussagekräftige Befundberichte aus dem Jahr 2021 und allen Folgejahren und dann noch einen sehr guten Fachanwalt für Sozialrecht.
Eins nach dem anderenam 26.06.2025 | 17:46
Stellen Sie erst einmal denn Antrag und schauen dann, ob Sie überhaupt eine EM-REnte bekommen. Auch wenn Ihre Beschwerden dann schon seit 4 Jahren bestehen (was zu beweisen wäre), Sie den Antrag aber erst jetzt stellen, ist es fast unmöglich, dass der Beginn der EM-Rente volle 4 Jahre zurückdatiert wird und Sie dann auch ab 2021 die EM-Rente bekommen. Aber versuchen können Sie es ja, Anwälte helfen gegen entsprechendes Honorar gerne weiter (oder tun zumindest so :-)
Stefanam 26.06.2025 | 18:17
Sehr schwierig schrieb

Falls Sie überhaupt eine EM-Rente bewilligt bekommen (denn das ist absolut nicht sicher), dann wird das Leistungsfall-Datum (Beginn) der Erwerbsminderung von der DRV in der Gesamtschau aller vorliegenden Dokumente, vor allem den medizischen Befunden, festgelegt.

Darauf haben Sie selber wenig bis keinen Einfluss.

Sie können höchstens alle Befundberichte , die Sie seit 2021 oder noch früher)haben, mit einreichen und im Selbseinschätzungsbogen (Formular R0215) ausführen, dass Ihre Einschränkungen schon mindestens seit 2021 bestehen.

Sollten Sie mit dem Bescheid und dem Leistungsfall-Datum dann nicht zufrieden sind, können Sie Widerspruch und Klage einreichen.

Es dütfte aber sehr schwierig werden, einen dann 4(!) Jahre zurückliegenden EM-Rentenbeginn rechtlich durchzusetzen, denn dazu brauchen Sie, wie oben schon erwähnt, mindestens möglichst genau passende und sehr aussagekräftige Befundberichte aus dem Jahr 2021 und allen Folgejahren und dann noch einen sehr guten Fachanwalt für Sozialrecht.

Mir ist bewusst, dass der Weg steinig ist und natürlich erstmal eine Bewilligung vorliegen muss. Ich will da auch kein riesen Fass aufmachen - die Kraft dazu habe ich auch nicht. Der rückwirkende lückenlose Nachweis des Beschwerdebilds ist überhaupt kein Problem. Wieso habe ich solange gewartet - ich hatte immer die Hoffnung, dass es wieder besser wird und ich wieder Vollzeit arbeiten kann. Mit den erst kürzlich gestellten Diagnosen weiß ich nun, dass es bei den dauerhaften Einschränkungen bleiben wird.
Lutzam 26.06.2025 | 18:39
Das klappt nie, das sage ich Ihnen jetzt schon.
zu spätam 26.06.2025 | 19:01
Selbst wenn Sie nachweisen können, dass die Erkrankung schon seit 4 Jahren besteht wird Ihnen dasnicht helfen. Denn dann hätten Sie den Antrag entsprechen früher stellen müssen. Selbst wenn die DRV das anerkennen würde (fast sehr unwahrscheinlich ist), käme die EM-Rente wegen der sehr viel späteren Antragstellung nicht 4 Jahre rückwirkend zur Auszahlung. Aber am besten lassen Sie sich das dann von einem Fachanwalt erklären oder suchen Sie Beratung bei einem Sozialverband.
Flauscham 26.06.2025 | 19:18
Es geht nicht so ganz aus dem Beitrag hervor, um was es geht. Der Beginn der Rente oder die Höhe? Der Rentenbeginn ist an das Antragsdatum gebunden und wird nicht rückwirkend ab 2021 gezahlt. Sollte der Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) rückwirkend ab 2021 festgestellt werden, beginnt die Rente trotzdem erst frühestens zum Antragsdatum. Siehe hierzu auch § 99/101 SGB VI. Ggf. kann der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werde, dann wäre ein früherer Rentenbeginn möglich. Das wird aber automatisch von der Rentenversicherung geprüft, sobald die med. Unterlagen der Reha vorliegen. Die Bestimmung des Leistungsfalles hat aber sehr wohl Einfluss auf die Höhe der Rente, vor allem bei der Zurechnungszeit. Aber die Bestimmung des Leistungsfalls erfolgt durch die Rentenversicherung anhand der vorliegenden med. Unterlagen. Inwiefern sich der Leistungsfall auf die Rentenhöhe auswirkt kann, kann man zwar im Rahmen einer Rentenberatung erfahren. Aber Einfluss auf die Bestimmung hat man nicht.
Schadeam 26.06.2025 | 19:21
Stellen Sie doch erst mal den Antrag und warten die Entscheidung ab. Bringt doch nichts heute über hätte, wenn und aber zu spekulieren und Gott und die Welt (und Anwält) verrückt zu machen. Das können Sie immer noch wenn Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind. Meine Meinung: selbst wenn der Leistungsfall Jahre zurückliegt, wäre der Antrag zu spät gestellt und es ist wahrscheinlich dass eine Rente erst mit dem Antragsmonat beginnt (wenn sie überhaupt bewilligt wird). PS: der Beurteilung des Reha Arztes muss sich die DRV nicht unbedingt anschließen.
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