Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rückwirkende teilweise Erwerbsminderung erhöht die volle Erwerbsminderungsrente?

von RolandD21.11.2024 | 09:22
225 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich konnte aufgrund Krankheit fast 10 Jahre lang nur 40% Teilzeit arbeiten, jetzt wurden mir die 10 Jahre als teilweise Erwerbsminderung berücksichtigt bzw. anerkannt. Erhöht sich jetzt meine Altersrente dann? Weil in den 10 Jahren noch Entgeltpunkte dazukommen oder wie verhält sich das? Weil ich konnte ja nur Teilzeit arbeiten deshalb hab ich wenig Entgeltpunkte (0,4 EP pro Jahr) in der Zeit. Wie wird das dann berechnet teilweise EM-Rente und 40% Teilzeit in der Gesamtpunktzahl pro Jahr.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RolandD,

 

eine rückwirkende Bewilligung einer teilweisen Erwerbsminderung kann die Berechnung der jetzt gezahlten vollen Erwerbsminderungsrente oder Altersrente beeinflussen. Aus der Überschrift und dem Text geht leider nicht ganz hervor, ob jetzt aktuell eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird oder eine Altersrente. Die Entgeltpunkte aus Beitragszeiten bleiben bestehen. Es kann aber durch einen früheren Leistungsfall dazu kommen, dass eine Zurechnungszeit hinzutritt. Diese wird mit dem Gesamtleistungswert bewertet, d.h. es kommen Entgeltpunkte aus beitragsfreien Zeiten dazu. Wenn es später einen neuen Leistungsfall (volle EMR oder Altersrente) gibt, dann kann über den Besitzschutz die Rente höher ausfallen, als wenn keine teilweise Erwerbsminderungsrente anerkannt worden wäre.

Genaues kann nur durch eine Probeberechnung von der Sachbearbeitung oder in einem Beratungsgespräch in Ihrer nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geklärt/erläutert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Mondkindam 21.11.2024 | 09:28
Was meinen Sie mit "jetzt wurden mir die 10 Jahre als teilweise Erwerbsminderung berücksichtigt bzw. anerkannt"? Ich kann mir gerade nicht vorstellen, dass Sie für 10 Jahre zurück die teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt bekommen, nicht mal Sozialgerichtsverfahren dauern so lange, dass man zu einem so weit zurückliegenden Zahlungsbeginn kommt.
Unklare Fragestellungam 21.11.2024 | 10:45
Wann genau hat Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente denn jetzt begonnen (Leitsungsfalldatum? Wohl kaum vor 10 Jahren. Und was meinen Sie mit "teilweise Erwerbsminderung erhöht die volle Erwerbsminderungsrente?" Bekommen Sie jetzt eine teilweise oder eine volle EM-Rente? In welchem Jahr sind Sie geboren? Wann wollen Sie in die Altersrente gehen? Entscheidend für die Höhe der Altersrente sind, wenn der Bestandsschutz gilt, Ihre persönlichen Entgeltpunkte aus der EM-Rente. Niedriger kann die Altersrente dann nicht ausfallen (also ist die Altersrente mindestens doppelt so hoch wie Ihre teilweise EM-Rente zum Wechselzeitpunkt). Generell gilt: Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen. Höher ist die Altersrente allerdings meistens auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung dann zu gegebener Zeit auf Antrag in Proberechnungen.
.am 21.11.2024 | 12:16
Hört sich so an, als wenn man glaubt, dass man rückwirkend für 10 Jahre so gestellt wird als wenn man Vollzeit gearbeitet hätte mit entsprechend aufgestockten EP.
Tam 21.11.2024 | 13:02
Ja, so sieht es aus. Es gibt aber keine Extrapunkte, nur weil man jahrelang nur Teilzeit gearbeitet hat, auch wenn die Gesundheit da einen Riegel vorgeschoben hat. Dafür gibt es die Zurechnungszeit bei der EM-Rente.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026