Hallo RolandD,
eine rückwirkende Bewilligung einer teilweisen Erwerbsminderung kann die Berechnung der jetzt gezahlten vollen Erwerbsminderungsrente oder Altersrente beeinflussen. Aus der Überschrift und dem Text geht leider nicht ganz hervor, ob jetzt aktuell eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird oder eine Altersrente. Die Entgeltpunkte aus Beitragszeiten bleiben bestehen. Es kann aber durch einen früheren Leistungsfall dazu kommen, dass eine Zurechnungszeit hinzutritt. Diese wird mit dem Gesamtleistungswert bewertet, d.h. es kommen Entgeltpunkte aus beitragsfreien Zeiten dazu. Wenn es später einen neuen Leistungsfall (volle EMR oder Altersrente) gibt, dann kann über den Besitzschutz die Rente höher ausfallen, als wenn keine teilweise Erwerbsminderungsrente anerkannt worden wäre.
Genaues kann nur durch eine Probeberechnung von der Sachbearbeitung oder in einem Beratungsgespräch in Ihrer nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geklärt/erläutert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam