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Experten-Antwort

Rückzahlung überzahlte Bezüge nach Erwerbsminderung

von Micha03.06.2024 | 16:49
241 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Vorsorge Team, Ich habe rückwirkend zum 07.23. Teilerwerbsminderung bekommen erste Rentenzahlung war am 01.06.24 In der Zeit dazwischen habe ich normal vollzeit meine Leistung erbracht. Jetzt möchte mein Arbeitgeber den gezahlten Krankengeld Zuschuß für 2 monate. 2 zwölfte von dem gezahlten Wheinachstgeld und einen Teil von dem Senat gezahlten inflationsausgleich. Komischer weise soll ich das überzahlte Geld selbst überweisen es kann nicht mit dem Gehalt verrechnet werden, auch eine Frist wird mir nicht angezeigt es geht um 660€ Arbeitgeber ist DRVB Freue mich über Ihre kompetente Antwort Grüße Micha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micha,

 

wie von einigen Usern bereits zutreffend festgestellt, handelt es sich nicht um eine rentenrechtliche Thematik.

Deshalb können wir Ihnen nicht helfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

gut überlegenam 03.06.2024 | 17:37
Hallo Micha, wenn Sie mit DRVB die DRV Bund meinen, dann sitzen Sie doch eigentlich direkt an der Quelle derer, die diese Frage beantworten können. Und da Sie nur 'halb' erwerbsgemindert sind und also noch weiter aktiv tätig dort, sind es doch nur einige wenige Schritte über ein paar mehr Etagen bis zur entsprechend 'wissenden' Abteilung. Was für Ihre Fragen also die 'Personalabteilung' oder aber auch der 'Betriebsrat' sein dürfte, denn Ihr Fragen betreffen Arbeitsrecht. Es könnte vorab auch ein Blick in den für Sie geltenden Tarifvertrag helfen.... finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Ueber-uns/Tar… Aber auch wenn Ihr Arbeitgeber ein anderer ist (die Abkürzung also missverständlich) ist es dennoch Arbeitsrecht, und das liegt außerhalb des Kompetenzbereiches der Rentenversicherung (und also auch dieses Forum).
Berlinam 03.06.2024 | 18:22
Ich sag mal so Krankengeldzuschuss ist in Ordnung aber wenn daneben noch Gehalt ist in den Monaten, dann darf weder das Weihnachtsgeld gekürzt werden noch die Inflationsausgleich Prämie. Wenn jetzt natürlich nur noch Krankengeld und Rente ist, dann haben sie leider schlechte Karten.
Michaam 03.06.2024 | 18:35
Ich war in der Zeit nur 2 Monate krank geschrieben die Kasse hat sich ihr Geld vom Rententräger geholt müsste das der Arbeitgeber nicht auch tun ? Krankengeld Zuschuß kann ich auch verstehen... Klar war ich beim Betriebsrat schon längst habe aber auch dort keine kompetente Antwort bekommen Anwalt will natürlich Geld verdienen... Dachte ich finde hier eine verbindliche Antwort eventuell mit Präzidensfall Ergebnis
Tjaam 03.06.2024 | 19:48
Zitat von Micha anzeigenausblenden
"Rechtsverbindliche" Antworten können Sie in einem anonymen Forum natürlich niemals erhalten. Das ist eigentlich selbsterklärend. Und Ihre Frage betrifft ganz klar das Arbeitsrecht. Wenn Ihnen der Betriebsrat und/oder die Gewerkschaft nicht helfen können, bleibt Ihnen nur, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
Ichsagmalsoam 03.06.2024 | 22:28
Öffentlicher Dienst ist halt besonders. Lassen sie es halt drauf ankommen, wenn sie keinen Anwalt dazu schalten wollen.
DRV Bund?am 04.06.2024 | 06:56
Sie arbeiten bei der DRV Bund und können kaum einen Satz fehlerfrei schreiben? Das erklärt dann so einiges. Auch, dass Sie arbeitsrechtliche Fragen in einem Rentenforum stellen, lässt nicht gerade auf Intelligenz schließen.🤦‍♂️
Denunziereram 04.06.2024 | 12:23
Sie haben völlig Recht eine Frechheit hier um Hilfe zu bitten das dürfen nur so intelligente klugscheissende Menschen wie sie und ich... Der hat bestimmt keine Freunde.. Haha 😂
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