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Experten-Antwort

Rückzahlung Erwerbsminderungsrente vermindert

von Mila21416.07.2025 | 09:23
347 Ansichten
2 Antworten
Hallo, bei mir wurde zunächst volle Erwerbsminderunggsrente befristet gewährt. Zum Ende des Zeitraumes wurde nach Aktenlage rückwirkend entschieden, dass nur Teilerwerbsminderungsrente gezahlt wir mit Frist bis nächstes Jahr. Im vergangenen Zeitraum habe ich noch Bürgergeld zu Aufstockung erhalten. Muss ich zurückzahlen und darf überhaubt rückwirkend geändert werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.07.2025 | 09:37

Hallo Mila, 

 

das ist eine Frage, die Sie sowohl mit der Sachbearbeitung beim Jobcenter, als auch mit Ihrer Rentensachbearbeitung klären sollten. 

 

Wird rückwirkend eine Rente gewährt, melden Leistungsträger wie das Jobcenter, einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung an. In dem Fall "schuldet" Ihnen die Rentenversicherung zwar Geld, dies wird aber vor Auszahlung mit den Leistungen des Jobcenters verrechnet, da diese, so gesehen, "in Vorkasse" getreten sind. 

 

Bei Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente, beendet das Jobcenter seine Zahlung, weil ab Rentenbeginn das Grundsicherungsamt zuständiger Leistungsträger für aufstockende Leistungen wird. 

Wird eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt, bleibt das Jobcenter zuständiger Leistungsträger und stockt Ihre Rente weiterhin auf, weil sie ja "noch zur hälfte" dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen. 

 

Inwieweit in Ihrem Fall schon eine Abrechnung dieses Erstattungsanspruchs erfolgt ist und ob noch eine Forderung des Jobcenters aussteht, kann in diesem anonym und allgemein gehaltenen Forum nicht beantwortet werden. 

 

Eine rückwirkende Änderung des Erwerbsminderungsstatus ist zwar untypisch, aber unter bestimmten Gesichtspunkten nicht ausgeschlossen. Rückforderungen können dann natürlich entstehen. Auch hier empfehlen wir Ihnen aber eine konkrete Rückfrage bei Ihrer Sachbearbeitung.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Expertenteam 

1 Antworten

EMam 16.07.2025 | 09:34
Das kann hier niemand beurteilen, da keiner Ihren Fall kennt. Legen Sie gegen den Bescheid begründeten Widerspruch ein und holen Sie sich anwaltlichen Beistand, ggf. über einen Sozialverband!
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