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Experten-Antwort

Rückzahlung Halbwaisenrente

von Jesse30.09.2023 | 09:47
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Guten Tag, folgender Fall liegt vor, Kind hat die Ausbildung am 1.8.2020 angefangen und Halbwaisenrente bekommen. Kind zieht aus und zerstreitet sich mit der Mutter, es besteht kein Kontakt mehr, die Halbwaisenrente wird von der Mutter an die Tochter per PayPal geschickt jeden Monat. Jetzt liegt der Verdacht im Raum das das Kind kurz nach dem Auszug und Kontaktabbruch die Ausbildung abgebrochen hat. Die Rentenkasse verlangt nun die gezahlte Halbwaisenrente zurück, wer muss die Summe zurückzahlen oder sich um die Entsprechenden Nachweise kümmern? Die Mutter oder das Kind? Vielen Danke für die Beantwortung meiner Frage.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jesse,
die Rentenversicherung hat ja bereits einen Rückforderungsbescheid erlassen und dieser dürfte an den Zahlungsempfänger ergangen sein. Diese Person sollte sich mit dem Rententräger in Verbindung setzen und den Sachverhalt zur weiteren Prüfung schildern. Eine genaue Beurteilung ist ohne genaue Kenntnis des Akteninhaltes nicht möglich.
Grundsätzlich verhält es sich so, dass Rückforderungen von zu Unrecht bezogenen Geldleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen bei der Person erfolgen, die über das Geld verfügt hat. Die Überweisung erfolgte auf das Konto der Mutter. 

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15 Antworten

Ham 30.09.2023 | 10:13
Das ist eine juristische und keine Rentenfrage!
DRVam 30.09.2023 | 10:26
Alter des "Kindes" ? Weitere Informationen und eine Broschüre finden Sie auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Gerdaam 30.09.2023 | 10:30
Die Rentenkasse wird sich bei der Rückzahlung an die Mutter halten, denn sie war der Empfänger der Halbwaisenrente. Dabei spielt es keine Rolle, dass sie das Geld an die Tochter weiter geleitet hat. Kannte so einen ähnlichen Fall hinsichtlich Rückforderung von Kindergeld.
Maxiam 30.09.2023 | 10:56
Von wem fordert denn die Rentenkasse die Halbwaisenrente zurück?
Maxiam 30.09.2023 | 11:53
Dann haben Sie der RV bei Volljährigkeit nicht den Auszug mitgeteilt. Dann werden Sie das wohl intern klären müssen, die Forderung dürfte dann wohl berchtigt sein.
Abschlägeam 30.09.2023 | 14:04
Eine Halbwaisenrente wird bei minderjährigen auf das Konto des verbliebenen Elternteils überwiesen. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres und unter der Voraussetzung, dass sich die Halbwaise in einer Ausbildung oder einem Studium befindet (oder für einen kurzen Zeitraum auch erst 'sucht'), hat dann die Halbwaise selbst einen Anspruch. Die Veränderungen (ob Wechsel der Anschrift, des Kontos oder auch Ausbildungsabbruch) hätten also der zuständigen DRV mitgeteilt werden müssen. Dies alles scheint hier nicht erfolgt zu sein und das Geld wurde weiterhin auf das Konto der Mutter überwiesen. Die nun herausfinden müsste, ob und wann genau das Kind die Ausbildung abgebrochen hat, denn bis dahin lagen ja wohl ansonsten noch Ansprüche über das 18. Lebensjahr hinaus vor (und dass das Geld auf dem Konto der Mutter landete, ist dabei das geringste Übel, vielleicht hatte die Tochter noch kein eigenes). Da aber das Geld in keinem Fall (ab dem 18. Geburtstag des Kindes) der Mutter zustand, muss sie es wohl oder übel erst einmal an die DRV zurück erstatten. 'Sie' hat es unberechtigt erhalten. Und kann dann versuchen, sich das vom Kind wiederzuholen.... weil sie es dorthin ja weitergeleitet hatte.
Nanananaam 30.09.2023 | 15:44
Und damit stand ihm die Halbwaisenrente dann zu, wie auch das Kindergeld.
Abschlägeam 30.09.2023 | 16:25
hatte ich mit erwähnt 'Ausbildung suchend'. Trotzdem stünde die Halbwaisenrente dann ab dem 18. dem Kind zu, nicht der Mutter. (wir sprechen hier über die Halbwaisenrente, nicht über Kindergeld!! Das sind zwei unterschiedlich zuständige Stellen!)
Danaam 01.10.2023 | 09:19
Ab Volljährigkeit steht bei Ausbildung, Studium etc. dem Kind die Waisenrente zu. Der Auszug hätte gemeldet werden müssen. Es ist eine eigenständige Rente die dem Waisen zusteht und nicht der Mutter. Der Empfänger des Geldes ist daher in der Haftung gegenüber der zahlenden Stelle. Das zu Unrecht bezogene Geld müsste dann wiederum die Mutter von der Tochter zurückfordern. Aber da würde ich mich anwaltlich beraten lassen.
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