Eine Halbwaisenrente wird bei minderjährigen auf das Konto des verbliebenen Elternteils überwiesen.
Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres und unter der Voraussetzung, dass sich die Halbwaise in einer Ausbildung oder einem Studium befindet (oder für einen kurzen Zeitraum auch erst 'sucht'), hat dann die Halbwaise selbst einen Anspruch.
Die Veränderungen (ob Wechsel der Anschrift, des Kontos oder auch Ausbildungsabbruch) hätten also der zuständigen DRV mitgeteilt werden müssen.
Dies alles scheint hier nicht erfolgt zu sein und das Geld wurde weiterhin auf das Konto der Mutter überwiesen.
Die nun herausfinden müsste, ob und wann genau das Kind die Ausbildung abgebrochen hat, denn bis dahin lagen ja wohl ansonsten noch Ansprüche über das 18. Lebensjahr hinaus vor (und dass das Geld auf dem Konto der Mutter landete, ist dabei das geringste Übel, vielleicht hatte die Tochter noch kein eigenes).
Da aber das Geld in keinem Fall (ab dem 18. Geburtstag des Kindes) der Mutter zustand, muss sie es wohl oder übel erst einmal an die DRV zurück erstatten. 'Sie' hat es unberechtigt erhalten.
Und kann dann versuchen, sich das vom Kind wiederzuholen.... weil sie es dorthin ja weitergeleitet hatte.