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Experten-Antwort

Rückzahlung von ALG1

von Eva20.12.2023 | 08:57
1830 Ansichten
3 Antworten

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Liebe Experten, am 13.12.2023 habe ich meinen vorläufigen Rentenbescheid bekommen. Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. ALG1 Zahlung läuft am 11.01.2024 aus und ab den 01.02.2024 bekomme ich meine Rente. Die Rente hat begonnen am 01.03.2023 und für diesen Zeitraum bekomme ich eine Nachzahlung. Muss ich an Arbeitsamt für diesen Zeitraum Geld zurück zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva,

 

den Ausführungen von Mondkind können wir uns anschließen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

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2 Antworten

Mondkindam 20.12.2023 | 10:01
Die Agentur für Arbeit mach auf die Nachzahlung Ihrer Renten einen Erstattungsanspruch geltend. Falls das Arbeitslosengeld niedriger war als die Rente erhalten Sie den restlichen Betrag der Rentennachzahlung ausgezahlt. War das Arbeitslosengeld höher als die Rente müssen Sie den Differenzbetrag nicht an die Agentur für Arbeit erstatten.
Keine Sorge, passt allesam 20.12.2023 | 10:05
Definitiv nein. Die Rentenversicherung und die Arbeitsagentur verrechnen das automatisch untereinander, Sie müssen da überhaupt nichts machen. Wenn bei der internen Verrechnung noch ein Fehlbetrag übrigbleibt, weil die EM-Rente häufig niedriger ist als das ALG1, müssen Sie trotzdem nichts zurückzahlen. Der Differenzbetrag wird dann von der Arbeitsagentur getragen. Wenn es, was selten ist, nach Verrechnung noch einen Überschuss-Betrag bei der DRV gäbe, würde dieser Überschuss-Betrag an Sie ausgezahlt werden.
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