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Re auszahlung rente

von Auszahlung rente27.09.2007 | 13:52
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2 Antworten

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Hallo Ich lebe Pakistan (bin ungarisch) und will mir meine deutsche rente auszahlen lassen da ich von 1992-2006 kräftig einbezahlt habe .Was ist zu tun und ist überhaupt möglich?? Besten Dank Gruß Salath

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Anregung von "Schiko" zur Beantwortung einer Frage nach der "Auszahlung einer Rente" wird von mir aufgenommen.

Grundsätzlich werden Renten aus rentenrechtlichen Zeiten, die in Deutschland zurückgelegt wurden, auch nach Pakistan gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Anspruch auf eine Rente nach den deutschen Rechtsvorschriften geltend machen können. In diesem Forum sämtliche Rentenarten, die nach deutschem Recht möglich sind, aufzuführen, würde zu weit führen. Insoweit sollten Sie sich entweder an den zuständigen Rentenversicherungsträger direkt wenden oder sich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) informieren (s. Broschüren).

Die Regelaltersrente gibt es beispielsweise heute ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren haben Sie nach Ihren Schilderungen erfüllt. Von 2012 an werden die Altersgrenzen in Deutschland abhängig vom Geburtsjahrgang stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine deutsche Rente erfüllen, können Sie sich zwecks Antragstellung an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden oder die Antragsformulare von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen. Zur Entgegennahme eines deutschen Rentenantrags ist in Pakistan die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Vor dem Rentenantrag können Sie von dem zuständigen Rentenversicherungsträger auch eine Rentenauskunft bzw. Renteninformation erhalten.

Zuständiger Rentenversicherungsträger ist, da Sie als Ungar / Ungarin (EU-Staatsangehörige/r) in einem Drittstaat wohnen, eine Verbindungsstelle für Ungarn. Sollte Ihr Versicherungskonto bei einem Bundesträger geführt werden, ist das die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Wird Ihr Versicherungskonto bei einem Regionalträger geführt, ist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Verbindungsstelle zu Ungarn.

Sollten Sie mit Ihrer Frage eine Beitragserstattung meinen, ist diese nicht möglich. Als EU-Staatsangehörige/r mit Wohnsitz im Drittstaat und mindestens 60 Monaten deutschen Beitragszeiten sind Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Folglich scheidet eine Beitragserstattung aus.

1 Antworten

Schiko.am 27.09.2007 | 15:11
Auf den begriff rentenauszahlung wird hier überhaupt nicht eingegangen, auch nicht von den experten. Wiederhole mich, viele glauben dies sei möglich,stimmt aber nicht. Die rente kann erst gewährt werden, wenn die voraus- setzungen für die einzelnen rentenarten gegeben sind. Die zahlung erfolgt dann in monatlichen rentenberträgen. Erfolgen solche anfragen wird automatisch auf die erstattung der beiträge eingegangen. Vom grundsatz her ist auch dies nicht möglich, wenn be- reits für 60 monate beiträge bezahlt wurden, ohne bezahlung von beiträgen sind es auch die KEZ. für fünf kinder, wenn diese spätestens 1991 geboren wurden. Geburten ab 1992 werden mit 3 KEZ. angerechnet, praktisch ist mit zwei kindern zum 65.oder 67. geburtstag die renten- gewährung möglich. Ihrer schilderung gemäß, scheidet auch eine beitragserstattung aus, dies kann durchaus für später auch von vorteil sein.Es gibt ja jetzt bereits schlaue die schon wissen die rente wird 2008 um 1,7% erhöht. Ihr rentenbestand( entgeltpunkte) nimmt an der lährlichen steigerung teil. Bedenken sie doch, bei beitragserstattung verbleibt der arbeit- geberanteil der rentenkasse. Mit freundlichen Grüßen.
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