Hallo Gast,
eine Zuzahlung durch die Versicherten ist bei Präventionsleistungen nicht zu erbringen. Sofern es sich bei Ihrer Leistung um eine Maßnahme zur Prävention gehandelt hat, sollte eigentlich keine Zuzahlung zu leisten sein.
Wir empfehlen Ihnen, sich in der Angelegenheit mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen. Am besten wenden Sie sich direkt an die Kollegin/den Kollegen, welche(r) in dem Schreiben, mit dem Sie zur Zahlung aufgefordert wurden, als Ansprechpartner genannt wird.
Dort können Sie auch das Thema Ratenzahlung ansprechen. Das sollte grundsätzlich möglich sein.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung