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Experten-Antwort

Rechnung für Zuzahlung Reha ( zum Arbeitsfähigkeit erhalt).

von Gast30.07.2021 | 08:55
1086 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , ich habe im August 2020 eine Reha zum Erhalt meiner Arbeitsfähigkeit gemacht, da die Verschiedenen Erkrankungen ambulant neben dem Vollzeitjob nicht zumutbar waren. Im Juni 2021 (10 Monate später) erhalte ich die Rechnung der Zuzahlung. Nun meine Fragen: 1.) Vorbeugende (Prävention) Reha auch stationär,ist doch Zuzahlungsbefreit oder? 2.) die Rechnung kommt 10 Monate später.Gibt es Fristen bis wann die Rechnung beim Versicherten sein muss? 3.) ich habe eine Tochter mit Persönlichkeitsstörung,( sie lebt nicht im Haushalt) die ich finanziell unterstütze , daher bin ich gerade nicht in der Lage dies komplett zu zahlen und möchte dies in raten zahlen. Geht das? MfG

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

eine Zuzahlung durch die Versicherten ist bei Präventionsleistungen nicht zu erbringen. Sofern es sich bei Ihrer Leistung um eine Maßnahme zur Prävention gehandelt hat, sollte eigentlich keine Zuzahlung zu leisten sein.

Wir empfehlen Ihnen, sich in der Angelegenheit mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen. Am besten wenden Sie sich direkt an die Kollegin/den Kollegen, welche(r) in dem Schreiben, mit dem Sie zur Zahlung aufgefordert wurden, als Ansprechpartner genannt wird.

Dort können Sie auch das Thema Ratenzahlung ansprechen. Das sollte grundsätzlich möglich sein.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

hier gilt die allgemeine 4- Jahresfrist zur Verjährung, so dass Ihr Rentenversicherungsträger auch nach 10 Monaten noch die Beträge von Ihnen fordern kann.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Gastam 30.07.2021 | 10:47
Vielen Dank , für die schnelle Antwort . Leider steht auf dem Schreiben kein Ansprechpartner . 1 Frage hätte ich noch . Die Rechnung kam jetzt erst 10 Monate später. Gibt es eine Frist in dem Zuzahlungsaufforderungen geschrieben werden müssen? MfG
Deutsche Rentenversicherung
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