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Recht auf verbindliche Auskunft

von Mari14.09.2022 | 18:15
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22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, beziehe aktuell eine kleine, bis zur Altersrente, unbefristete Teilerwerbsminderungsrente. Habe im Juni die volle Erwerbsminderungsrente beantragt.Jetzt kam ein Schreiben bezüglich eines Gutachter-Termins. In dem Schreiben heißt es: "damit wir darüber entscheiden können, ob Ihnen -weiterhin- Rente zusteht...." Habe daraufhin bei der Rentenversicherung angerufen, um zu fragen, ob es ein automatisiertes Schreiben für den Antrag der vollen Rente ist oder um meine Teilerwerbsminderungsrente geht. Der Servicemitarbeiter hat mir keine verbindliche Auskunft erteilt. "Wahrscheinlich wäre es ein automatisiertes Schreiben und ich solle mir keine Sorgen machen" Er hatte Zugriff auf meine Daten. Ich mache mir aber Sorgen. Die Teilerwerbsminderungsrente bezahlt meine Miete und den Lebensunterhalt bestreite ich von einer kleinen Erbschaft.(die eigentlich für meine Altersversorgung gedacht ist) Bin überall ausgesteuert. Wer kann mir verbindlich sagen, für was konkret das Gutachten ist? Vielen Dank vorab.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

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21 Antworten

Erklärbäram 14.09.2022 | 18:38
Meinem Verständnis nach wird der Antrag auf EMR geprüft. Da es keinen Antrag auf Teil- ODER volle EMR gibt, sondern einen EMR-Antrag, aufgrund dessen geprüft wird, ob die med. Voraussetzungen für eine Teil- oder sogar Voll-EMR vorliegen, ist alles offen. Wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand nicht gebessert hat, ist Aberkennung der Teil-EMR unwahrscheinlich (aber dem Grundsatz nach möglich, denn die DRV wurde durch den Antrag zur Überprüfung aufgefordert). Ob die Voraussetzungen für die volle EMR vorliegen, können wir hier leider nicht beurteilen. Ebensowenig die Person am Telefon, solange kein Bescheid zu dem Antrag im System vorliegt. Nur meine Einschätzung. Gerne Veto.
Mariam 14.09.2022 | 18:49
Danke für die Antwort. Genau darum geht es. Es ist alles offen. Mir ist klar, dass sie weder über die EM Rente, noch über den Servicemitarbeiter Auskunft erteilen können. Meine letzter Satz ist ein wenig unglücklich formuliert. Besser: Habe ich ein Recht auf eine verbindliche Antwort über den Grund des Gutachtens.
santanderam 14.09.2022 | 19:07
Habe ich ein Recht auf eine verbindliche Antwort über den Grund des Gutachtens. Antwort: - JA - Sie werden irgendwann einen Bescheid erhalten.
Erklärbäram 14.09.2022 | 19:16
Zitat von Mari anzeigenausblenden
Auch diese Antwort "nach bestem Wissen und Gewissen": das Gutachten wird der sozialmed. Beurteilung dienen, welche dann Grundlage für die Feststellung der Erwerbsminderung bildet. Der med. Dienst muss einem Gutachten nicht folgen, es ist aber der Regelfall. Ohne med. "Einschätzung" der Erwerbsfähigkeit/ded Restleistungsvermögems ist es nicht möglich, dass über den Antrag entschieden wird. Leider hab ich keine verbindlichere oder beruhigendere Erklärung. Trotzdem eine gute Nacht!
Mariam 14.09.2022 | 19:45
Danke für Ihre Mühe. Sehr viel erklärt. Das Thema ist einfacher. Ich möchte wissen, ob der Grund des Gutachtens der Antrag auf volle EMR ist oder ob es um meine Teilerwerbsminderungsrente geht. Ihnen auch eine gute Nacht✌️
Abschlägeam 14.09.2022 | 20:35
Hallo Mari, verbindlich kann Ihnen dies vermutlich wirklich keiner sagen. Da Sie aber nun eine volle EM-Rente beantragt haben - und sicherlich soweit vorhanden auch weitere ärztliche Unterlagen dazu - reichen diese vielleicht noch nicht aus, um 'guten Gewissens anhand der vorliegenden Unterlagen' zu entscheiden und deswegen wird noch ein Gutachter beauftragt. Der Grundanspruch 'unbefristete' halbe Erwerbsminderungsrente wird dabei sicherlich auch noch mal 'angeleuchtet'. Hier müssten dann aber schwerwiegende VERBESSERUNGEN Ihres Gesundheitszustandes nachgewiesen werden, um diese Ihnen wieder entziehen zu können. Das ist rechtlich wirklich nicht so ganz einfach und ginge auch nicht von 'heute auf morgen'. Den Antrag auf volle EM-Rente haben Sie ja aber ja gestellt, weil sich (aus Ihrer Sicht und die Ihrer Ärzte) eine VERSCHLECHTERUNG Ihres Gesundheitszustandes entwickelt hat. Versuchen Sie also, sich nun wirklich nicht zu viele Gedanken zu machen, sondern nehmen Sie dann den Gutachtertermin wahr und warten dann das Ergebnis ab. Viel Erfolg, einen schönen Abend und alles Gute!
Schadeam 14.09.2022 | 20:45
Kann es sein dass Sie sich selbst das Leben schwer machen? Sie haben volle Rente beantragt und jetzt kommt eine Begutachtung. Warum wohl? Doch höchstwahrscheinlich um festzustellen ob Sie nun voll erwerbsgemindert sind. Warum sonst sollte die DRV den Gutachter bemühen. Da aber im Forum niemand hellsehen kann, werden Sie eine verbindliche Antwort nur von der Sachbearbeitung Ihres RV Wrägers bekommen. Wundern Sie sich aber bitte nicht darüber, dass bei sowas die Sachbearbeitung "gereitzt reagiert". Die haben doch wahrlich besseres zu tun als einem Rentenbewerber jetzt auch noch lang und breit schriftlich und verbindlich zu erklären, dass das Gutachten benötigt wird um über den Antrag zu entscheiden. Das klingt jetzt nicht "gutmenschenhaft", aber überflüssige Arbeiten macht doch niemand gerne.
Mariam 14.09.2022 | 21:02
Ich höre aus den Antworten, dass die RV sich zu meiner Frage in Schweigen hüllen würde. Wenn es um die finanzielle Existenz geht, darf man sich schon mal Sorgen machen. Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Wünsche.Ihnen auch einen schönen Abend
W°lfgangam 14.09.2022 | 21:27
Zitat von Mari anzeigenausblenden
Kann es sein dass Sie sich selbst das Leben schwer machen? Sie haben volle Rente beantragt und jetzt kommt eine Begutachtung. Warum wohl? Doch höchstwahrscheinlich um festzustellen ob Sie nun voll erwerbsgemindert sind. Warum sonst sollte die DRV den Gutachter bemühen. Da aber im Forum niemand hellsehen kann, werden Sie eine verbindliche Antwort nur von der Sachbearbeitung Ihres RV Wrägers bekommen. Wundern Sie sich aber bitte nicht darüber, dass bei sowas die Sachbearbeitung "gereitzt reagiert". Die haben doch wahrlich besseres zu tun als einem Rentenbewerber jetzt auch noch lang und breit schriftlich und verbindlich zu erklären, dass das Gutachten benötigt wird um über den Antrag zu entscheiden. Das klingt jetzt nicht "gutmenschenhaft", aber überflüssige Arbeiten macht doch niemand gerne.
Oh meine Güte! Nie wieder werde ich hier eine Frage stellen!!!! ES GEHT NICHT DARUM, DIE NOTWENIGKEIT EINES GUTACHTENS IN FRAGE ZU STELLEN. ES GEHT DARUM, OB ES UM DIE TEIL- ODER VOLLE EM RENTE GEHT! Und ja genau. Sie könnten sich auch eine Menge negativer Energie sparen, hätten Sie meine Frage richtig gelesen.
hmm... psychisch offensichtlich nicht/nur u3 Std./tgl. belastbar. sagt Gutachter w. Geben Sie das bitte an Ihre DRV weiter + und der Antrag auf volle EMRT geht wie geschnitten Brot in Ihren Briefkasten ;-) Gruß w. PS: es geht doch gar nicht um Ihre unbefristete Teilrente, die wird Ihnen sicher niemand mehr entziehen. Der Antrag auf volle EMRT ist natürlich erst nach soz.-med. Gutachten zu bewerten, wer solls denn sonst auf Ihren ausdrücklichen Antragswunsch/will volle EMRT haben, machen? @Mari: Alles wieder gut bei Ihnen/Hintergründe erklärt? Gruß w.
Was passiert?am 14.09.2022 | 22:02
Und was passiert, wenn jetzt der eingeschaltete Gutachter in seinem sozialmedizinischen Gutachten zur Ansicht kommt, dass die Fragestellerin vollschichtig/über 6 h pro Tag arbeitsfähig ist? Da ja auch unbefristete Renten nachgeprüft werden können, kann es dann passieren, dass dann auch die Teil-Erwerbsminderungsrente weg ist. Ist niemanden zu wünschen, aber die Möglichkeit sollte man bitte niemals ausser Betracht lassen...
Mariam 14.09.2022 | 22:20
@experte Habe ich ein Auskunftsrecht seitens der RV, ob der Gutachter für den Antrag auf die volle EM Rente oder die Weiterbewilligung der Teilerwerbsminderungsrente eingeschaltet wurde? Das Gutachten wird nicht in Frage gestellt. Vielen Dank vorab und LG
Mariam 14.09.2022 | 22:50
Da aber im Forum niemand hellsehen kann, werden Sie eine verbindliche Antwort nur von der Sachbearbeitung Ihres RV Trägers bekommen. ES GEHT DARUM, OB ES UM DIE TEIL- ODER VOLLE EM RENTE GEHT!
Habe ich doch geschrieben dass dies letztlich niemand im Forum weiß. Wahrscheinlich geht es um die volle Rente, weil Sie genau das beantragt haben. Natürlich kann das niemand im Forum beantworten. Ich war davon ausgegangen, dass mir soviel gesunder Menschenverstand noch zugetraut wird. .-)) zumal die Überschrift lautet: Recht auf Auskunft....nix für ungut.✌️
Mariam 14.09.2022 | 22:39
Da ja auch unbefristete Renten nachgeprüft werden können, kann es dann passieren, dass dann auch die Teil-Erwerbsminderungsrente weg ist. Meine Sorge auf den Punkt gebracht .... Danke
Mariam 14.09.2022 | 23:12
PS: es geht doch gar nicht um Ihre unbefristete Teilrente, die wird Ihnen sicher niemand mehr entziehen. Der Antrag auf volle EMRT ist natürlich erst nach soz.-med. Gutachten zu bewerten, wer solls denn sonst auf Ihren ausdrücklichen Antragswunsch/will volle EMRT haben, machen? @Mari: Alles wieder gut bei Ihnen/Hintergründe erklärt? Gruß w.
Screenshot ist unterwegs zur DRV.....-))) liebe Grüße zurück
Larezam 14.09.2022 | 22:58
Der Gutachter hat nicht den Auftrag volle oder teilweise EM zu prüfen. Er hat den Auftrag Ihre Leistungsfähigkeit zu beurteilen und zwar in vollem Umfang. Der Gutachter hat daher weder isoliert die Frage zu beantworten „liegt noch teilweise Erwerbsminderung vor?“ noch „liegt jetzt auch volle Erwerbsminderung vor?“ Anhand des Ergebnisses entscheidet ein Jurist was dieses für was dass für die bereits bewilligte und für die beantragte Rente bedeutet. Diese Fragen können nur in zusammen und nicht isoliert beantwortet werden. Deren natürlich auch ob eine Reha in Frage kommt, Renten zu befristen sind und ggf. wie lange sowie seit wann diese Einschätzung gilt. All das sollte sich aus dem Gutachten herauslesen lassen.
Abschlägeam 14.09.2022 | 23:26
Ach Mari, Sie wollen wohl unbedingt schlaflose Nächte haben? Ihre Teilweise EM-Rente wurde UNBEFRISTET bewilligt. Dass nun nach einigen Jahren EIN Gutachter der Meinung sein könnte, dass Sie doch völlig gesund und somit auch voll erwersbsFÄHIG sind, ist zwar nicht auszuschließen, setzt aber einen mächtigen Verwaltungsapparat in Gang. Denn bevor Sie dies überhaupt mitbekommen würden, würde 'hausintern' (also bei der DRV) erst einmal sehr, sehr gründlich geprüft werden (müssen), weshalb man denn seinerzeit zu einem anderen Ergebnis gekommen war. 'Ohjeh, haben wir einen Fehler gemacht? WER von euch war das?' Denn Ihnen diese unbefristete EM-Rente zu entziehen, muss begründet werden. Und wird vorher so tiefgehend geprüft, dass es auch einer Klage vor dem Sozialgericht standhalten würde, bevor Sie dann aber erst einmal auch noch angehört werden müssten. So also wird dieser Gutachter zunächst nur dazu gezogen, um dann - wie schon zuvor gesagt - 'mit Gutem Gewissen' die Entscheidung zu treffen 'es bleibt bei einer halben' oder auch 'ja, es kann eine volle bewilligt werden'. Die schlechte Nachricht (Sie wollen es ja nicht anders...) In Fall 2 (volle EM-Rente) wird die halbe EM-Rente ab sofort (also ab neuem Bescheid) nicht mehr bezahlt. Und nun?? Kommt die gute Nachricht: Ab dem Zeitpunkt wird die volle EM-Rente bezahlt (Grund 'doppelt gibt's nicht, die halbe EM-Rente ist in der vollen enthalten, die volle EM-Rente ist aber höher, deshalb wird nur diese dann bezahlt. So lange, wie's in dem (dann vermutlich zunächst befristeten) Bescheid steht. Und dann? Beantragen Sie die Weiterbewilligung Ihrer vollen EM-Rente rechtzeitig vorher. Aber auch wenn dann noch nicht darüber entschieden werden konnte (weil ey verflucht wieder ein Gutachter dazu gerufen wird...) wird trotzdem im Folgemonat (also nach Ablauf der Befristung der vollen Rente) die halbe wieder bezahlt. Ohne dass Sie dies 'gesondert' beantragen müssten. Die DRV kann ja auch mal nett sein :-) Aber letztendlich hat das damit nichts zu tun, sondern mit den anderen Rechten und Gesetzen, nach denen das alles geprüft, gerechnet, bewilligt wird. Also lassen Sie den Sachbearbeitern wirklich die Zeit nicht damit 'verplempern', Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass Ihr 'Antrag auf volle EM-Rente' in Bearbeitung ist. Denn im Moment ist NICHTS anderes der Fall. Über die halbe (unbefristete) EM-Rente liegt Ihnen doch ein Bescheid vor. Falls Ihnen langweilig ist oder Sie das alles noch ein bisschen 'fundierter', nachlesen wollen, stöbern Sie hier mal ein bisschen (43 / 89 / 99/ 100 / 101) sind nicht etwa Lottozahlen, sondern schon mal ein paar §§, die Sie sich angucken könnten, und sonst querverweisen folgen. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Viel Spaß beim Stöbern und Gute Nacht
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