Ach Mari,
Sie wollen wohl unbedingt schlaflose Nächte haben?
Ihre Teilweise EM-Rente wurde UNBEFRISTET bewilligt.
Dass nun nach einigen Jahren EIN Gutachter der Meinung sein könnte, dass Sie doch völlig gesund und somit auch voll erwersbsFÄHIG sind, ist zwar nicht auszuschließen, setzt aber einen mächtigen Verwaltungsapparat in Gang. Denn bevor Sie dies überhaupt mitbekommen würden, würde 'hausintern' (also bei der DRV) erst einmal sehr, sehr gründlich geprüft werden (müssen), weshalb man denn seinerzeit zu einem anderen Ergebnis gekommen war. 'Ohjeh, haben wir einen Fehler gemacht? WER von euch war das?' Denn Ihnen diese unbefristete EM-Rente zu entziehen, muss begründet werden. Und wird vorher so tiefgehend geprüft, dass es auch einer Klage vor dem Sozialgericht standhalten würde, bevor Sie dann aber erst einmal auch noch angehört werden müssten.
So also wird dieser Gutachter zunächst nur dazu gezogen, um dann - wie schon zuvor gesagt - 'mit Gutem Gewissen' die Entscheidung zu treffen 'es bleibt bei einer halben' oder auch 'ja, es kann eine volle bewilligt werden'.
Die schlechte Nachricht (Sie wollen es ja nicht anders...)
In Fall 2 (volle EM-Rente) wird die halbe EM-Rente ab sofort (also ab neuem Bescheid) nicht mehr bezahlt.
Und nun??
Kommt die gute Nachricht: Ab dem Zeitpunkt wird die volle EM-Rente bezahlt (Grund 'doppelt gibt's nicht, die halbe EM-Rente ist in der vollen enthalten, die volle EM-Rente ist aber höher, deshalb wird nur diese dann bezahlt. So lange, wie's in dem (dann vermutlich zunächst befristeten) Bescheid steht.
Und dann? Beantragen Sie die Weiterbewilligung Ihrer vollen EM-Rente rechtzeitig vorher.
Aber auch wenn dann noch nicht darüber entschieden werden konnte (weil ey verflucht wieder ein Gutachter dazu gerufen wird...) wird trotzdem im Folgemonat (also nach Ablauf der Befristung der vollen Rente) die halbe wieder bezahlt. Ohne dass Sie dies 'gesondert' beantragen müssten. Die DRV kann ja auch mal nett sein :-)
Aber letztendlich hat das damit nichts zu tun, sondern mit den anderen Rechten und Gesetzen, nach denen das alles geprüft, gerechnet, bewilligt wird.
Also lassen Sie den Sachbearbeitern wirklich die Zeit nicht damit 'verplempern', Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass Ihr 'Antrag auf volle EM-Rente' in Bearbeitung ist. Denn im Moment ist NICHTS anderes der Fall. Über die halbe (unbefristete) EM-Rente liegt Ihnen doch ein Bescheid vor.
Falls Ihnen langweilig ist oder Sie das alles noch ein bisschen 'fundierter', nachlesen wollen, stöbern Sie hier mal ein bisschen
(43 / 89 / 99/ 100 / 101) sind nicht etwa Lottozahlen, sondern schon mal ein paar §§, die Sie sich angucken könnten, und sonst querverweisen folgen.
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Viel Spaß beim Stöbern und Gute Nacht