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Experten-Antwort

Recht darauf den Gutachter zu erfahren?

von ???26.07.2024 | 00:17
290 Ansichten
14 Antworten

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Guten Tag, gibt es ein Recht darauf den Gutachter zu erfahren bevor man zur Geschäftsstelle der DRV für das Gutachten fährt? (Gutachten findet direkt dort statt.)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ???,

 

Im Normalfall wird einem Versicherten vorab nicht der Name des Gutachters mitgeteilt. Die Deutsche Rentenversicherung beauftragt unabhängige Gutachter, um eine neutrale und objektive Beurteilung des Gesundheitszustandes des Versicherten vorzunehmen.

Darüber hinaus ist die Deutsche Rentenversicherung hier auch an datenschutzrechtliche Vorgaben gebunden.

 

Wenn Sie jedoch Bedenken haben oder aus bestimmten Gründen den Gutachter im Voraus kennen möchten, können Sie versuchen, dies mit der Deutschen Rentenversicherung zu klären.

 

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich bei Unklarheiten oder Bedenken direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden, um Ihre Fragen zu klären.

Es ist möglich, dass Sie sich hierzu an Ihren nächstgelegenen Rentenversicherungsträger wenden, um einen Bratungstermin zu vereinbaren. Darüber hinaus kann es auch sinnvoll sein, sich in diesen Fragen gegebenenfalls auch von Sozialverbänden, wie dem VDK unterstützen und beraten zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

13 Antworten

Leit🐺am 26.07.2024 | 00:56
Warum? Weil man vorab auf die negativen Troll-Kommentare in den sozialen Medien reagieren möchte? Nein, das geht nicht. Man kann sich auch die Frage stellen, warum man das wissen muss. Der Mediziner hat studiert, ist sozialmedizinisch weitergebildet und kennt sich - ich mutmasse hier mal - sehr gut mit psychischen Erkrankungen aus. Sicherlich besser als die zu begutachtende, die ohne Hilfe wahrscheinlich noch nicht einmal den Weg zur Begutachtungsstelle der DRV zurücklegen kann.
Eigentor!am 26.07.2024 | 06:17
Wo bleibt der fachliche Kommentar? Keine Ahnung, aber rumstänkern!
Dr.am 26.07.2024 | 06:18
Wie lange sind Sie schon in psychologischer Behandlung und warum zeigt diese bei Ihnen keinen Erfolg?
Was soll'sam 26.07.2024 | 07:23
Und noch ein Flegel, was soll's.
Talidam 26.07.2024 | 07:28
Wenn kein externer Gutachter benannt wird, sondern die Begutachtung beim medizinischen Dienst des Rententrägers im Hause stattfindet, ist in der Regel im Einladungsschreiben vermerkt, wer Ihr Ansprechpartner, sprich der begutachtende Arzt sein wird. So handhabt das zumindest mein Rententräger.
Richtig ist:am 26.07.2024 | 08:14
„Der Kommentar eines Schwachkopfs!🤦‍♂️“
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