Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Recht skurril!

von Hermann01.09.2016 | 14:02
2031 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Tach zusammen. Rentenerhöhungen sind schön, kann man sich drüber freuen. Das man die einkommensabhängige Hinterbliebenenrente kürzt, ist schade, aber nachvollziehbar. Das ich jetzt aber nach der Erhöhung de facto insgesamt acht Euro monatlich weniger habe, mir fehlt schlicht der Verstand, dies zu begreifen. Vielleicht kann mir mal jemand diese Systematik erklären und mich somit etwas klüger machen. Gruß und danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.09.2016 | 14:49

Hallo Hermann,

allein aufgrund Ihrer Schilderung kann ich Ihnen leider nicht sagen, worin der Grund für Verringerung der Summe beider Renten liegt. Hierzu müsste ich die beiden Rentenbescheide genau prüfen. Ich empfehle Ihnen daher, mit den beiden Rentenbescheiden (Anpassungsmitteilungen) eine Beratungsstelle der Rentenversicherung aufzusuchen und sich die Berechnungen erklären lassen.

Haben Sie eventuell noch weiteres Einkommen, das auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird? Wenn sich dieses Einkommen erhöht hat, kann die Einkommensanrechnung die Rentenanpassung übersteigen, sodass Sie unterm Strich eine niedrigere Rente erhalten.

18 Antworten

???am 01.09.2016 | 14:20
Was verstehen Sie unter "insgesamt"? Höhe der Witwerrente nach Rentenerhöhung und Einkommensanrechnung ? Oder Ihre Witwerrente und das zusätzliche Einkommen zusammengerechnet?
Hermannam 01.09.2016 | 14:52
Tut mir leid, hab mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich beziehe meine normale Altersrente plus die Hinterbliebenenrente meiner verstorbenen Frau. Weitere Enkünfte habe ich nicht.
Hermannam 01.09.2016 | 14:45
Die Addition beider Renten nach der Erhöhung. Das bedeutet, dass die Erhöhung für mich in der Realität eine faktische Rentenkürzung ist.
Herz1952am 01.09.2016 | 15:25
Hallo Hermann, ich habe auch eine recht skurrile Geschichte: Unser Sohn war in ambulanter psychischer Behandlung (Tagesklinik). Da hat ihn die Krankenkasse aufgefordert - mündlich und ohne Absprache mit dem Arzt (dieser war richtig sauer) - nochmal eine Reha zu machen, obwohl die gleiche Art sogar fehlgeschlagen war. Er war AU-geschrieben. Die Krankenkasse hat die Krankheit auch falsch eingeschätzt. Ich habe der Dame aber das erklärt. Erst war sie pampig, (bevor ich Ihr das erklärte) dann hat sie es aber eingesehen und gemeint, er müsste das nicht machen. Bei unserem Sohn hat die KK zweimal versucht ihn zu einer Reha zu bewegen. Beim ersten Mal hat es sogar die RV abgelehnt, weil nicht vorauszusehen war, dass eine Erwerbsminderung möglich ist. Beim zweiten Mal hat die Krankenkasse eine Reha vorgeschlagen, die nicht zum Gesundheitszustand gepasst hat. Manchmal muss man sich in dieser Welt echt wundern (smile)
Hermannam 01.09.2016 | 16:09
Bitte etwas respektvoller, lieber Jupp. Dein Statement hat ja nun auch recht wenig mit meiner Eingangsfrage zu tun und hilft mir kein Stück weiter. Danke
Herz1952am 01.09.2016 | 15:56
blablabla
Ist mal wieder Dein Friseur krank oder weshalb erzählst Du hier die Geschichte vom Pferd, die absolut nichts mit der Eingangfrage zu tun hat?
Es geht hier um skurrile Geschichten. Und meine Geschichte ist definitv mehr als skurril (smile)
GroKoam 01.09.2016 | 16:34
Schon mal nachgesehen ob die KK - Beiträge gestiegen sind?
Herz1952am 01.09.2016 | 17:17
Groko, vielleicht bist Du der Sohn meines Doubles. Aber Du hast ja versprochen auf mich aufzupassen, vergiss das bitte nicht. @Hermann, Groko hat ab und zu einige Lichtblicke, das mit den KK-Beiträgen könnte sein. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass eine KK die Beiträge erhöht hat. Aber ich habe auch nicht alle 118 Kassen im Blick.
Hermannam 01.09.2016 | 17:25
Hab ich, KK Beiträge sind gleich geblieben.
W*lfgangam 01.09.2016 | 18:28
Hallo Hermann, das ist rechnerisch nicht möglich, wenn keine weiteren/äußeren Einwirkungen auf die Renten bestehen (Pfändungen, Abschmelzungsbeträge, Ausgleich früherer Überzahlungen ...). Jeder EUR auf der eigenen Rente mehr, kürzt die Witwerrente lediglich um 40 Cent, 60 Cent bleiben weiterhin übrig - neben dem Anpassungsbetrag beider Renten. Wie oben gesagt, Beratungsstelle aufsuchen und (er)klären lassen ...nicht dass Sie sich aus dem Neuberechnungsbescheid der Witwerrente Ihren Rentenbetrag rausgesucht haben - der wird da (nur da!) in der Tat niedriger dargestellt für die Kürzungsvorschriften, ist aber nicht der tatsächliche Auszahlungsbetrag Ihrer Altersrente. Kommt jedes Jahr wieder vor ... Gruß w.
KSCam 01.09.2016 | 19:19
Auch ich glaube es Ihnen nicht, dass die Summe der beiden Renten ab Juli tatsächlich niedriger sein sollen als im Juni. Das ist m.E. rechnerisch schlicht unmöglich, wenn sich ansonsten nichts geändert hat - aber dann hätten Sie ein Extraschreiben bekommen.
KPJMKam 01.09.2016 | 20:37
Hallo. Ich weiß nicht welchen Monat Sie als Vergleich für acht € weniger nehmen. Vielleicht wird eine Rente vorschüssig und eine nachschüssig gezahlt. Ich denke da kann man dann mit den Zahlungen Anfang Juli und August schlecht vergleichen. Aber vielleicht liege ich auch ganz daneben.
Hermannam 01.09.2016 | 22:13
Fakt ist, dass die Zahlungen nach der Erhöhung identisch sind. Es liegen auch keine Faktoren vor, die die Berechnungsgrundlage beeinflussen könnten. Bei einem zwischenzeitlichen Anruf beim Servictelefon der RV wurden die Zahlen bestätigt und die Situation verwundert zur Kenntnis genommen. Auch dort konnte man sich die Differenz nicht erklären, man sagte mir aber zu, dies zu überprüfen.
Batrixam 02.09.2016 | 07:10
Hallo, das widerspricht aber Ihrer Angabe, dass Sie jetzt insgesamt 8 Euro weniger haben. Irgendwas passt da nicht. Sie sollten die Bescheide bzw. Anpassungsmitteilungen nehmen und in die nächste Beratungsstelle gehen. Dort kann man den Sachverhalt mit Sicherheit recht schnell aufklären und Ihnen erklären. MfG
Hermannam 02.09.2016 | 07:55
Nochmal zur Klarstellung: Nach der Rentenerhöhung habe ich 8 € weniger Rente.
Batrixam 02.09.2016 | 08:31
Wenn die Zahlungen nach der Erhöhung identisch wären, hätten Sie jetzt nicht 8 Euro weniger. Also nochmal: irgendwas passt da nicht. Aber dieses Problem wird sich hier im Forum mit Sicherheit nicht lösen lassen. Nehmen Sie sich Ihre Bescheide und sprechen Sie damit in einer Beratungsstelle vor. Dann werden Sie genau wissen, was los ist!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026