Hallo, Steven,
als EU-Bürger haben Sie unabhängig vom Wohnsitz die Möglichkeit freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zu leisten. Sofern Sie nach der Heirat in den USA die amerikanische Staatsbürgerschaft (nach dem dortigen Prozess der Einbürgerung) erhalten, haben Sie auch aufgrund der Richtlinien des Sozialversicherungsabkommens zwischen der USA und Deutschland die Berechtigung freiwillige Beiträge nachzuentrichten. Eine Beitragserstattung nachdem Sie in Deutschland für mind. 24 Mon. keine Beiträge mehr geleistet haben ist nicht möglich.
Sofern Sie in den USA rentenversicherungspflichtig arbeiten werden, können diese bei der Prüfung, ob in Deutschland die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein wird, mitgerechnet werden.