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Experten-Antwort

Rechtsbehelfsbelehrung bei Einladung zum Gutachten?

von UnO13.08.2023 | 07:43
369 Ansichten
38 Antworten
Hallo, ich musste bei der RV eine Reha beantragen (Aufforderung durch KK). Meine Wunschklinik wurde nicht berücksichtigt. Nun wurde ich von einer Gutachterin angerufen, sie solle mich begutachten. Kurz darauf erfolgte eine Einladung durch die RV, eine Auswahl unter 3 Gutachtern sei nicht möglich, da keine zur Verfügung stünden. So musste ich zu einer Psychiaterin obwohl ich körperlich krank bin. Der Einladung lag keine Rechtsfolgenbelehrung bei, was wäre passiert, wenn ich nicht dort hin gegangen wäre? Ich hatte Angst, dann gar keine Reha zu bekommen, deshalb ging ich hin. Frage mich aber nun, hätte eine Belehrung nicht zwingend beiliegen müssen? Kann ich das Gutachten evtl. aus diesem Grund anfechten, bzw. für nichtig befinden lassen? Wie ist die Rechtslage? Ich bedanke mich für ihre Antworten. Freundliche Grüße, uno

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.08.2023 | 10:23

Hallo UnO,

 

bei der Einladung zu einer gutachterlichen Untersuchung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. 

Daher ist auch keine Rechtsbehelfsbelehrung in der Einladung enthalten.

37 Antworten

..am 13.08.2023 | 08:29
Die Basisvoraussetzung um Psychiater zu werden ist ein Medizinstudium. Anschließend muss er eine mehrjährige Weiterbildung absolvieren, bis sich der Mediziner schließlich Psychiater nennen darf. Das Medizinstudium als Basis für den Beruf des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie dauert insgesamt 12 Semester und erstreckt sich somit über 6 Jahre. Die ersten 4 Semester werden als Vorklinik bezeichnet, das 5. bis 10. Semester als Klinik und im letzten Jahr das Studiums wird ein Praktikum durchgeführt, das sogenannte praktische Jahr. https://www.praktischarzt.de/arzt/facharztrichtungen/facharzt-ps…
Abschlägeam 13.08.2023 | 08:33
Warum warten Sie nun nicht einfach ab, was das Gutachten tatsächlich ergibt, anstatt zu überlegen 'was wäre gewesen, wenn...'. Sie haben den Termin ja anscheinend wahrgenommen. Ein Psychiater hat im Übrigen zwingend auch ein Medizinstudium hinter sich, auch wenn er sich dann mit einer Facharztausbildung spezialisiert. Und um als Gutachter für die Rentenversicherung tätig zu sein, bedarf es zusätzlich auch noch einer sozialmedizinischen Fortbildung. Sie dürfen als zunächst einmal davon ausgehen, dass die fachlichen Qualifikationen bei der Psychiaterin, die Sie begutachtet hat, umfangreich vorliegen. Vielmehr kann es sogar zu Ihrem Vorteil sein, denn mit einer derartigen Rundumausbildung werden doch wohl eher alle Zusammenhänge der Auswirkungen Ihrer körperlichen Beschwerden beurteilt werden können, als wäre es z.B. 'nur' ein Orthopäde gewesen, der wenig oder keine Ahnung von 'Psyche' hat. Sie werden ja in irgendeiner Form dann eine Mitteilung bekommen, ob nun doch eine Reha noch folgt, ob es gleich eine EM-Rente gibt, ob alles abgelehnt wird... das bleibt abzuwarten. Und wenn Ihnen das Ergebnis nicht gefällt, haben Sie DANN die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Da Sie von der KK aufgefordert wurden, müssten Sie aber Ihre Schritte auch mit der abstimmen, denn die hat damit Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt (DAS müsste in der Aufforderung der KK MIT Rechtsmittelbelehrung erläutert sein). So lange also noch nichts entschieden wurde, warten Sie einfach geduldig ab und nutzen die Zeit lieber, sich ausführlich zu informieren, was im Falle wenn es an weiteren Möglichkeiten gäbe, die Ihrer Gesundheit (und dem Konto) gut tun würden. (was passiert, wenn Krankengeld ausläuft, bestehen Ansprüche auf ALG wegen Nahtlosigkeit und derartige Dinge). Das bringt Ihnen sicherlich mehr, als jetzt ein Gutachten anzufechten, das nicht aufgrund 'es war ja eine Psychiaterin' als nichtig erklärt werden kann. Einen schönen Sonntag und alles Gute!
UnOam 13.08.2023 | 09:06
.. schrieb

Die Basisvoraussetzung um Psychiater zu werden ist ein Medizinstudium. Anschließend muss er eine mehrjährige Weiterbildung absolvieren, bis sich der Mediziner schließlich Psychiater nennen darf.

Das Medizinstudium als Basis für den Beruf des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie dauert insgesamt 12 Semester und erstreckt sich somit über 6 Jahre. Die ersten 4 Semester werden als Vorklinik bezeichnet, das 5. bis 10. Semester als Klinik und im letzten Jahr das Studiums wird ein Praktikum durchgeführt, das sogenannte praktische Jahr.

https://www.praktischarzt.de/arzt/facharztrichtungen/facharzt-psychiatrie-psychotherapie/

Leider wusste die Fachärztin trotz Medizinstudium nicht, dass Fluorchinolon Antibiotika schwerste, persistierende UAW haben können. Diese sind vom BfArM mit Rote Hand Briefen belegt. Sie wollte das auch gar nicht wissen, ich hatte die RHD Briefe dabei. Sie verwehrte mir auch, meine Begleitperson mit zu nehmen, obwohl durch Urteil bereits bestätigt, dass Begleitpersonen dabei sein dürfen. Im Übrigen wäre ich dankbar, wenn man einfach meine Frage beantworten würde, Rechtsmittelbelehrung verpflichtend oder nicht?
UnOam 13.08.2023 | 09:07
Abschläge schrieb

Warum warten Sie nun nicht einfach ab, was das Gutachten tatsächlich ergibt, anstatt zu überlegen 'was wäre gewesen, wenn...'.

Sie haben den Termin ja anscheinend wahrgenommen.

Ein Psychiater hat im Übrigen zwingend auch ein Medizinstudium hinter sich, auch wenn er sich dann mit einer Facharztausbildung spezialisiert. Und um als Gutachter für die Rentenversicherung tätig zu sein, bedarf es zusätzlich auch noch einer sozialmedizinischen Fortbildung. Sie dürfen als zunächst einmal davon ausgehen, dass die fachlichen Qualifikationen bei der Psychiaterin, die Sie begutachtet hat, umfangreich vorliegen.

Vielmehr kann es sogar zu Ihrem Vorteil sein, denn mit einer derartigen Rundumausbildung werden doch wohl eher alle Zusammenhänge der Auswirkungen Ihrer körperlichen Beschwerden beurteilt werden können, als wäre es z.B. 'nur' ein Orthopäde gewesen, der wenig oder keine Ahnung von 'Psyche' hat.

Sie werden ja in irgendeiner Form dann eine Mitteilung bekommen, ob nun doch eine Reha noch folgt, ob es gleich eine EM-Rente gibt, ob alles abgelehnt wird... das bleibt abzuwarten.

Und wenn Ihnen das Ergebnis nicht gefällt, haben Sie DANN die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Da Sie von der KK aufgefordert wurden, müssten Sie aber Ihre Schritte auch mit der abstimmen, denn die hat damit Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt (DAS müsste in der Aufforderung der KK MIT Rechtsmittelbelehrung erläutert sein).

So lange also noch nichts entschieden wurde, warten Sie einfach geduldig ab und nutzen die Zeit lieber, sich ausführlich zu informieren, was im Falle wenn es an weiteren Möglichkeiten gäbe, die Ihrer Gesundheit (und dem Konto) gut tun würden.

(was passiert, wenn Krankengeld ausläuft, bestehen Ansprüche auf ALG wegen Nahtlosigkeit und derartige Dinge). Das bringt Ihnen sicherlich mehr, als jetzt ein Gutachten anzufechten, das nicht aufgrund 'es war ja eine Psychiaterin' als nichtig erklärt werden kann.

Einen schönen Sonntag und alles Gute!

Nun haben sie so viel geschrieben, nach dem ich gar nicht gefragt hatte. Meine Frage haben sie leider nicht beantwortet.
..am 13.08.2023 | 09:15
.. schrieb

Mit jammern kommen Sie nicht weiter. Zum Thema Rechtsmittelbelehrung könnte Ihnen google.de da weiterhelfen.

Hallo Unmöglich, damit eine zutreffende Begutachtung sichergestellt ist, sind die Gutachter der Rentenversicherungsträger gehalten, in der Regel keine Begleitpersonen zuzulassen. Sie sollte diesen Wunsch dennoch Ihrem Rentenversicherungsträger vorab mitteilen und begründen. Dann wird der Rentenversicherungsträger - wenn möglich - einen Gutachter auswählen, der eine Begleitperson während der Untersuchung zulässt. Der Gutachter kann dies jedoch ablehnen, wenn das Beisein einer weiteren Person die Untersuchung und damit die Ergebnisse beeinflussen würde. In Ihrem Fall haben Sie jetzt die Möglichkeit gegen den erhaltenen Bescheid innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einzulegen. Das führt dazu, dass die ganze Sache nochmals komplett überprüft wird. Unter Umständen kommt es dann auch zu einer neuen Begutachtung. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/psychiater-als-beglei…
Maxam 13.08.2023 | 09:45
Es wurde ja gar kein Bescheid erlassen, dass Sie zum Gutachter müssen. Warum sollte da also eine Rechtsfolgenbelehrung erfolgen? Die Rentenversicherung hat Sie ja bestellt, weil Sie bzw. die Krankenkasse das gefordert haben. Und nicht weil die RV das unbedingt wollte.
Schadeam 13.08.2023 | 09:47
einfache Antwort: nein meine persönliche Meinung ist, dass Sie einen formalen Grund suchen ein medizinisches Gutachten anzufechten, das Ihnen - warum auch immer - nicht in den Kram passt. pers. Meinung 2: Kunde hat eine Leistung beantragt, die DRV will Ihn zum Gutachter schicken um den Antragswunsch abzuprüfen und soll noch lang und breit in die Einladung schreiben, was passiert wenn Kund*in keinen Bock hat sich zum Gutachter zu bequemen? Jeder kennt doch die mögliche Konsequenz einer Verweigerung: Ablehnung des Antrages wegen fehlender Mitwirkung.
Rosiam 13.08.2023 | 10:07
Was, Du willst eine Reha? Ich schicke Dich mal zum Irrenarzt. Die RV sorgt doch immer für einen Lacher.
..am 13.08.2023 | 10:14
Rosi schrieb

Was, Du willst eine Reha? Ich schicke Dich mal zum Irrenarzt.

Die RV sorgt doch immer für einen Lacher.

Wenn Sie selbst mal eine Depression oder ähnliches haben, wären Sie froh, dass ein "Irrenarzt" Ihnen helfen würde.
Rosiam 13.08.2023 | 10:23
.. schrieb

Wenn Sie selbst mal eine Depression oder ähnliches haben, wären Sie froh, dass ein "Irrenarzt" Ihnen helfen würde.

Sie hat aber offensichtlich keine Depressionen. Insofern finde ich das schon sehr makaber.
UnOam 13.08.2023 | 10:39
Rosi schrieb

Sie hat aber offensichtlich keine Depressionen. Insofern finde ich das schon sehr makaber.

Danke Rosi. So ist es. Ich bin nicht depressiv, ich kann nicht mehr gehen, weil mir dieses Antibiotikum meine Achillessehnen zerstört hat, eine Small Fiber Neuropathie und etliche Nahrungsmittelunverträglichkeiten ausgelöst hat. Zudem gesellen sich noch Schmerzen in allen Geweben. Eigentlich ging es um mein Wunsch/Wahlrecht dem nicht entsprochen wurde. Was soll ich in einer psychosomatischen Klinik, in der man nicht mal Rücksicht auf meine Ernährungsprobleme nehmen kann (Aussage d. Klinik). Alle meine gesicherten Diagnosen beziehen sich auf körperl. Einschränkungen. Will die DRV mich jetzt unbedingt psychiatrisieren? Ist das billiger oder was steckt dahinter? Ich weiß auch gar nicht, was sich einige hier bei ihren Antworten anmaßen mir zu unterstellen?? Unter Expertenforum hatte ich mir etwas anderes vorgestellt.
Abschlägeam 13.08.2023 | 10:45
UnO schrieb

Leider wusste die Fachärztin trotz Medizinstudium nicht, dass Fluorchinolon Antibiotika schwerste, persistierende UAW haben können. Diese sind vom BfArM mit Rote Hand Briefen belegt. Sie wollte das auch gar nicht wissen, ich hatte die RHD Briefe dabei. Sie verwehrte mir auch, meine Begleitperson mit zu nehmen, obwohl durch Urteil bereits bestätigt, dass Begleitpersonen dabei sein dürfen.

Im Übrigen wäre ich dankbar, wenn man einfach meine Frage beantworten würde, Rechtsmittelbelehrung verpflichtend oder nicht?

Es ist auch nicht Aufgabe der Gutachter während einer Begutachtung, irgendwelche RHD-Briefe zu lesen, sondern herauszufinden, ob und wie weit die körperlichen/psychischen Einschränkungen der zu begutachtenden Person sich auf die 'Erwerbsfähigkeit' auswirken und deshalb eine Reha oder auch gleich eine EM-Rente erforderlich sein könnte. Und nein, eine Einladung zu einem Gutachtertermin ist kein 'Verwaltungsakt', und deshalb keine Rechtsmittelbelehrung. Das finden Sie übrigens auch in der Datenbank, aus der Sie Ihre RHD-Briefe raussuchen, dafür müssen Sie nicht dieses Forum bemühen.
Schadeam 13.08.2023 | 11:23
UnO schrieb

Ihre persönlichen Meinungen sind von mir nicht gefragt, ich empfinde sie als äußerst anmaßend. Wenn sie keine Ahnung haben, einfach mal....

Mein Nein war übrigens die Fachantwort auf Ihre Frage, dass Sie den Rest nicht hören Wollen ist mir schon klar.
Rosiam 13.08.2023 | 11:36
.. schrieb

Anmaßend ist, dass Sie hier das Expertenforum zum jammern missbrauchen. Sie finden immer wieder eine neue Variante von Ihren angeblichen Erkrankungen und Ernährungsproblemen. Die Gutachterin, die Klinik usw. sind Schuld.

Sie jammern auf hohem Niveau, dadurch bekommen Sie Ihre Aufmerksamkeit, die Sie so nötig brauchen.

Sie jammert nicht, sondern schildert sachlich ihren Fall. Wenn Sie Mitarbeiter der Rentenversicherung sind, dann wundert mich gar nichts mehr. Erkrankte werden dem Psychiater, statt dem Facharzt, der der Erkrankung entsprechend qualifiziert ist, vorgestellt. Über Altersrenten wird nicht in der ensprechenden Zeit (3 Moante) entschieden. Wer nachfragt, wie lange das noch dauert, dem wid hier im Forum gesagt, dass sein Antrag dafür ganz nach unten geschoben wird. Für eine Rentenversicherung, in die ich jahrelang Pflichtbeiträge einzahle, und dessen Mitarbeiter von meinen Beiträgen seit Jahrzehnten bezahlt werden, ist dieses Verhalten unwürdig.
UnOam 13.08.2023 | 11:54
.. schrieb

Vielleicht ist es keine "Sie" sondern ein "ER"

Es ist kein Wunder, dass er ausgerechnet eine Psychiaterin zur Gutachterin bekam. Bei dem Gejammere was er hier losläßt, die DRV hat das anscheinend erkannt.

Ich bin kein DRV Mitarbeiter!

Wo bin ich denn hier eigentlich gelandet?? Jetzt soll ich ein Mann sein, ich verbitte mir solche Unterstellungen. Freuen sie sich einfach, dass sie gesund sind und meine Probleme nicht haben. Ich wünsche niemandem etwas Ungutes, sie aber würde ich gerne mal für nur eine Woche in meinem Körper leben lassen. Nur, damit sie mal den Hauch einer Vorstellung gewinnen, wie es sich anfühlt... Ihnen fehlt es vollkommen an jeglicher Empathie. Was tun sie eigentlich hier?
Rosiam 13.08.2023 | 11:55
.. schrieb

Vielleicht ist es keine "Sie" sondern ein "ER"

Es ist kein Wunder, dass er ausgerechnet eine Psychiaterin zur Gutachterin bekam. Bei dem Gejammere was er hier losläßt, die DRV hat das anscheinend erkannt.

Ich bin kein DRV Mitarbeiter!

Die RV hat das, was heute hier im Forum steht, natürlich vorher gelesen. Alles klar. Vielleicht hat der oder die TE ja auch einen Psychiater bekommen, weil: 1. soll sie psychiatrisiert werden? oder 2. sich andere Gutachter weigern für die RV zu arbeiten, weil sie dort genötigt werden, die den Kranken zustehenden Renten Rechte nicht anzuerkennen? oder 3. weil überhaupt nur noch Psychiater beauftragt werden von der RV?
Maxam 13.08.2023 | 12:13
Rosi schrieb

Die RV hat das, was heute hier im Forum steht, natürlich vorher gelesen. Alles klar.

Vielleicht hat der oder die TE ja auch einen Psychiater bekommen, weil:

1. soll sie psychiatrisiert werden?

oder

2. sich andere Gutachter weigern für die RV zu arbeiten, weil sie dort genötigt werden, die den Kranken zustehenden Renten Rechte nicht anzuerkennen?

oder

3. weil überhaupt nur noch Psychiater beauftragt werden von der RV?

Man darf sich nicht so sehr an der Fachrichtung stoßen, approbierte Ärzte sind sie alle,meist noch Sozialmediziner dazu. Ich wurde mal begutachtet, es war eine FÄ für Anästhesiologie,tätig beim SMD. Obwohl ich gar nicht schlafen wollte. Aber gemacht hat sie es ganz gut. Daher bitte erst einmal das Ergebnis abwarten!
Rosiam 13.08.2023 | 12:15
.. schrieb

Ihnen ging es doch nur um die Rechtsbehelfsbelehrung, mittlerweile kommen Sie von Hölzchen auf Stöckchen. Empathie habe ich genug, allerdings nicht für Menschen, die andere für Ihre Zwecke benutzen. Schön das "wir" jetzt wissen, dass Sie eine Frau sind.

Wen benutzt sie denn? Im Übrigen hatte sie wohl keine andere Möglichkeit, als der Aufforderung sich dem Psychiater der RV vorzustellen nachzukomen, weil ansonsten der Rehaantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt worden wäre. Diese Verfahrensweise der RV dürfte wohl nicht korrekt sein. Denn es besteht Anspruch auf Begutachtung durch einen Gutachter, der über die fachlichen Kompetenzen verfügt. Ein Psychiater hat diese eindeutig nicht im vorliegenden Fall.
Honzaam 13.08.2023 | 12:51
Rosi schrieb

Was, Du willst eine Reha? Ich schicke Dich mal zum Irrenarzt.

Die RV sorgt doch immer für einen Lacher.

Sie reden auch, wie Sie es verstehen. Ein Psychiater ist kein Irrenarzt, sondern ein Nervenarzt, meist in Personalunion mit dem Facharzt für Neurologie. Da ist die FSin mit ihrer SFN genau richtig!
Rosiam 13.08.2023 | 13:00
Honza schrieb

Sie reden auch, wie Sie es verstehen. Ein Psychiater ist kein Irrenarzt, sondern ein Nervenarzt, meist in Personalunion mit dem Facharzt für Neurologie. Da ist die FSin mit ihrer SFN genau richtig!

Wikipedia hilft: "Eine historische Bezeichnung des Berufes war Irrenarzt, in Deutschland entstand später die Bezeichnung Nervenarzt. Der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie wurde 1988 zunächst abgeschafft. ... 1992 wurde der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie wieder eingeführt. " https://de.wikipedia.org/wiki/Psychiater…
Rosiam 13.08.2023 | 13:22
Max schrieb

Man darf sich nicht so sehr an der Fachrichtung stoßen, approbierte Ärzte sind sie alle,meist noch Sozialmediziner dazu. Ich wurde mal begutachtet, es war eine FÄ für Anästhesiologie,tätig beim SMD. Obwohl ich gar nicht schlafen wollte. Aber gemacht hat sie es ganz gut. Daher bitte erst einmal das Ergebnis abwarten!

"Aber gemacht hat sie es ganz gut." Meine Putzfrau macht auch so manches andere ganz gut. Deshalb fehlt ihr trotzdem die ensprechende Qualifikation. Im vorliegenden Fall wäre es der Facharzt in genau der Facharzt-Richung, wie die TE sie benötigt.
..am 13.08.2023 | 13:30
Rosi schrieb

"Aber gemacht hat sie es ganz gut." Meine Putzfrau macht auch so manches andere ganz gut. Deshalb fehlt ihr trotzdem die ensprechende Qualifikation. Im vorliegenden Fall wäre es der Facharzt in genau der Facharzt-Richung, wie die TE sie benötigt.

Sie haben wahrscheinlich negatives mit der DRV erlebt, evtl. Ihre Erwerbsminderungsrente nicht bekommen? Dann wäre es kein Wunder, dass Sie so negativ über die DRV und die Gutachter hier herziehen.
Rosiam 13.08.2023 | 13:42
.. schrieb

Sie haben wahrscheinlich negatives mit der DRV erlebt, evtl. Ihre Erwerbsminderungsrente nicht bekommen? Dann wäre es kein Wunder, dass Sie so negativ über die DRV und die Gutachter hier herziehen.

Ersten bin ich voll erwerbstätig und zahle jeden Monat horrende Zwangsbeitäge in die Rentenversicherung. Zweitens habe ich nie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Drittens ziehe ich nicht negativ über DRV oder deren Gutachter her. Ich bemängele, dass für die hohen Beitragsleistungen nicht die entsprechende Gegenleistung erfolgt.
KSCam 13.08.2023 | 13:54
schön zu sehen wie sich eine @Rosi so intensiv in der Frage einer @UnO ereifert. Zur Ursprungsfrage: die Einladung zur Begutachtung ist kein Verwaltungsakt und erfordert daher auch keine Rechtsbehelfsbelehrung. Und alles andere ist doch nur "Gelaber" über Dinge die sich im Forum nicht ändern und nicht klären lassen. Wenn UnO unzufrieden ist, soll sie sich bei Ihrer DRV beschweren und schauen ob sie was erreicht. Schön (oder sollte ich sagen erschreckend) auch zu sehen wie hier medizinische Laien sich anmaßen über die Qualität von Ärzten zu urteilen und denen Unfähigkeit unterstellen. Ärzten die für den Staat Gutachten schreiben.
Honzaam 13.08.2023 | 14:18
Rosi schrieb

Wikipedia hilft:

"Eine historische Bezeichnung des Berufes war Irrenarzt, in Deutschland entstand später die Bezeichnung Nervenarzt. Der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie wurde 1988 zunächst abgeschafft. ... 1992 wurde der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie wieder eingeführt. " https://de.wikipedia.org/wiki/Psychiater

Jetzt wird es langsam gänzlich abstrus. Natürlich nannte man das früher so,allerdings zu einer Zeit, in der vieles fragwürdig war. Wenn Sie es heute dennoch weiter so bezeichnen, fehlt Ihnen die sittliche Reife! Und Wikipedia, nun ja, ich besitze vom Großvater einen Volksbrockhaus von 1938 und grüße dennoch nicht mit Heil Hitler.
Seelendoktor am 13.08.2023 | 16:23
Rosi schrieb

Ersten bin ich voll erwerbstätig und zahle jeden Monat horrende Zwangsbeitäge in die Rentenversicherung.

Zweitens habe ich nie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.

Drittens ziehe ich nicht negativ über DRV oder deren Gutachter her.

Ich bemängele, dass für die hohen Beitragsleistungen nicht die entsprechende Gegenleistung erfolgt.

Bei Ihren polemischen, aufgebrachten Antworten sollten Sie über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nachdenken. Ein „Irrenarzt“ als Gutachter würde Ihnen vermutlich die seelische Reife im Umgang mit Menschen absprechen.
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