Hallo Beitragszahler,
das Finanzamt berücksichtigt nur das tatsächliche Zahlungsdatum, da dort das Zuflussprinzip gilt. Somit gilt für das Finanzamt als Zahlungszeitpunkt die Überweisung in 2023.
Das Buchungsdatum der Rentenversicherung hat hierauf keinen Einfluss.