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Zur Experten-Antwort springenHallo Witwe23,
wir gehen davon aus, dass es sich bei dem Beschluss um eine Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich handelt.
Die Entscheidungen des Gerichts wird erst mit ihrer Rechtskraft wirksam.
Der Rentenversicherungsträger erhält ebenfalls den Beschluss und hat die Möglichkeit Rechtsmittel innerhalb der Frist einzulegen.
Die Rechtskraft kann daher grds. erst nach Ablauf der für Einlegung des Rechtsmittels bestimmten Fristen eintreten.
Die Beteiligten erhalten vom Gericht eine Rechtskraftmitteilung.
Sobald die Mitteilung des zuständigen Familiengerichts über den Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich vorliegt, wird dieser in Ihrem Rentenversicherungskonto sowie auch im Rentenversicherungskonto Ihres geschiedenen Ehepartners vermerkt.
Wann dies vorliegend der Fall sein wird, können wir nicht mitteilen.
Sofern Sie Informationen zum Sachstand des Verfahrens haben möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an den zuständigen Rentenversicherungsträger.
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