Zuständig für Fragen des Meldeverfahrens und dessen Überwachung sind die Einzugsstellen (Krankenkassen). Der Arbeitnehmer müsste über die für diese Meldung zuständige Einzugsstelle eine Korrektur der Meldung des Arbeitgebers nach der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung begehren.
Bei einem Kontenklärungsverfahren nach 10 Jahren sollten die entsprechenden Angaben gegenüber dem Rentenversicherungsträger gemacht werden.
Das ist ganz wichtig und muß unbedingt geändert / korrigiert werden.
Denn bei Osteinstufung erhalten Sie später als Ostrentner durch die Höherbewertung ( Faktor) eine viel höhere Rente als ein Westrentner ( auch bei vollkomen gleichen Voraussetzungen und Zahlungen).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.