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Experten-Antwort

Rechtskreis Ost/West

von Hesse24.10.2012 | 11:55
3803 Ansichten
4 Antworten
Der Arbeitgeber hat fälschlich Rechtskreis West gemeldet bei Betriebsstätte im Osten. Wie kann das korrigiert werden? Auch nach zehn Jahren im Rahmen einer Kontenklärung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.10.2012 | 15:14

Zuständig für Fragen des Meldeverfahrens und dessen Überwachung sind die Einzugsstellen (Krankenkassen). Der Arbeitnehmer müsste über die für diese Meldung zuständige Einzugsstelle eine Korrektur der Meldung des Arbeitgebers nach der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung begehren.

Bei einem Kontenklärungsverfahren nach 10 Jahren sollten die entsprechenden Angaben gegenüber dem Rentenversicherungsträger gemacht werden.

3 Antworten

egalam 24.10.2012 | 14:09
Warum soll das geändert werden ?
Ist so am 25.10.2012 | 10:58
Das ist ganz wichtig und muß unbedingt geändert / korrigiert werden. Denn bei Osteinstufung erhalten Sie später als Ostrentner durch die Höherbewertung ( Faktor) eine viel höhere Rente als ein Westrentner ( auch bei vollkomen gleichen Voraussetzungen und Zahlungen).
Schießl Konradam 25.10.2012 | 23:04
Ist so schrieb

Das ist ganz wichtig und muß unbedingt geändert / korrigiert werden.

Denn bei Osteinstufung erhalten Sie später als Ostrentner durch die Höherbewertung ( Faktor) eine viel höhere Rente als ein Westrentner ( auch bei vollkomen gleichen Voraussetzungen und Zahlungen).

Das Wort Rechtskreis verstehe wer will, ich nicht. Will aber die Gelegenheit nützen und das Wort Höherbewertung nochmals aufgreifen. Nicht wenige Bürger in West meinen tat- sächlich, die Renten in Ost sind höher als iin West, natürlich bei gleicher Beitragszeit. Auch die Schlauköpfe der Linken fordern die Angleichung der Ost, an die Westrenten. Ich fürchte sogar, der Schuß könnte nach Hinten losgehen. Derzeit gilt als Durchschnittsverdienst 2012 32446 Euro, bringt 1 Entgeltpunkt und 28,07 Rentenwert. Der Rentenwert Ost für 1 EP. 24,92 Rentenwert. Dies klingt nach Benachteiligung von Ost, wäre da nicht die Höherbewertung. Unbestritten- von Ausnahmen abgesehen- die Verdienste in Ost sind geringer als in West. Weil das so ist wurde von Beginn an die Höherbewertung eingeführt bei unter- schiedlichen Werten für 1 Entgeltpunkt( EP). Verdienst Ost in 2012 27605 mit 1.1754 Hochwertung ergibt fiktiv 32446 Du.Ver- dienst, somit 1 EP. Ost mit 24,92 Renten- wert, dies ist wohl weniger ? Natürlich, bei ebenfalls 32446 Ostverdienst und 1.1767 Hochwertung beträgt fiktiv ( 32446 x 1.1767) 38.179.21 Verdienst. Ergeben also 32446 hochgewerteter Ost- verdienst 24,92 Ostwert( 24,92 x 38179) 29,32 m onatliche Rente, dies ist mehr als 28,07 geltender Rentenwert West. Angleichung aber heißt, auch für den Osten wird für 1 EP. 28,07 gutgeschrieben, dann entfällt naturlich die Hochwertung darge- stellt von 32446 auf 38179 Euro, dies meinte ich mit den Schuß nach Hinten.
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